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GO Immobilien GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung in Neu-Ulm angeordnet

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 72/25 über das Vermögen der GO Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Neu-Ulm am 21.09.2026 um 13:30 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Kiriaki Antoniadou aus Ulm bestellt. Außerdem gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Nach einer Recherche in Registern und Unternehmensdatenbanken lässt sich der Unternehmensgegenstand der Firma jedenfalls überwiegend so zusammenfassen: Die GO Immobilien GmbH & Co. KG ist nach den gefundenen Registerhinweisen im Bereich Immobilien tätig, vor allem bei der Vermietung von Wohn- und Gewerbeeinheiten. Ein Registerhinweis nennt ausdrücklich die Vermietung von einzelnen Zimmern, Wohnungen und Häusern zu Wohn- und Gewerbezwecken an Privatpersonen und Gewerbetreibende. Weitere Treffer ordnen die Gesellschaft dem Grundstücks- und Wohnungswesen sowie der Vermietung und Verpachtung zu. Das ist gut belegt; weitergehende oder aktuell nicht abgesicherte Angaben werden hier bewusst nicht gemacht. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Handelsregister/Deutschland/Handelsregisterauszug/Firma/4258505?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient dazu, das Vermögen der Firma zu sichern und zu verhindern, dass es vor einer Entscheidung des Gerichts durch Zahlungen, Verkäufe oder andere Handlungen zum Nachteil der Gläubiger verändert wird. Dass Verfügungen nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind, bedeutet in der Praxis: Die Firma verliert einen Teil ihrer freien Handlungsfähigkeit. Auch das Einziehen von Außenständen fällt unter diese Anordnung. Für Laien heißt das: Geldflüsse und Vermögensbewegungen werden jetzt kontrolliert. ([unternehmensregister.de](https://www.unternehmensregister.de/de/so-gehts/registerinformationen?utm_source=openai))

Für Kunden, Anleger oder Gläubiger kann das unterschiedliche Folgen haben. Wer noch Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte damit rechnen, dass Zahlungen zunächst nur eingeschränkt oder gar nicht direkt an die Firma erfolgen dürfen. Laufende Verträge bleiben nicht automatisch beendet, aber sie stehen unter dem Einfluss des Insolvenzrechts und der Anordnungen des Gerichts. Ob und in welchem Umfang Forderungen später bedient werden, entscheidet sich erst im weiteren Verfahren. Eine endgültige Aussage ist nach dieser Sicherungsmaßnahme noch nicht möglich. ([unternehmensregister.de](https://www.unternehmensregister.de/de/so-gehts/registerinformationen?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise sofort sichern. Wer Ansprüche gegen die GO Immobilien GmbH & Co. KG hat, sollte die weitere Entwicklung beim Amtsgericht Neu-Ulm und in den amtlichen Bekanntmachungen beobachten. Sinnvoll ist auch, offene Forderungen zu dokumentieren und keine wirtschaftlich bedeutsamen Schritte ohne rechtliche Prüfung vorzunehmen. Sobald das Gericht weitere Beschlüsse veröffentlicht, können sich Fristen und Handlungsoptionen ändern. ([insoticker.de](https://insoticker.de/verfahren/go-immobilien-gmbh-und-co-kg-neu-ulm-in-72-25?utm_source=openai))

Die Bekanntmachung vom 21.09.2026 ist damit ein erstes deutliches Warnsignal: Das Gericht hat Schutzmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Firma zu sichern. Für die Gläubiger ist jetzt wichtig, aufmerksam zu bleiben und Fristen nicht zu versäumen.

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