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Bochumer Gericht stoppt Verfügungen: Was die vorläufige Insolvenz von Kampmann Gerüstbau bedeutet

Die Kampmann Gerüstbau GmbH mit Sitz in Recklinghausen steht seit dem 18. September 2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Bochum hat im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 80 IN 878/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung ist der Geschäftszweig Gerüstbau. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Yassin Dimassi aus Bochum.

Recherchen in öffentlich zugänglichen Registern und Branchenhinweisen bestätigen den Unternehmensgegenstand „Gerüstbau“ beziehungsweise die Tätigkeit im Gerüstbau. Weitergehende, belastbar belegte Angaben zur aktuellen Geschäftspraxis der Firma waren in den frei zugänglichen Quellen nicht eindeutig auffindbar; soweit damit Unsicherheit bleibt, wird sie hier ausdrücklich so benannt.

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung sichern. Praktisch heißt das: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Außerdem dürfen Schuldner der Gesellschaft, also etwa Kunden oder Auftraggeber mit offenen Zahlungen, grundsätzlich nicht mehr an die Firma selbst zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann Forderungen und Bankguthaben einziehen. Auch Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft sind vorerst untersagt oder werden gestoppt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Das ist eine Schutzmaßnahme, damit das vorhandene Vermögen nicht weiter schrumpft.

Für Laien bedeutet das: Das Unternehmen ist noch nicht automatisch abgewickelt, aber es steht unter enger Kontrolle des Gerichts und des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der Betrieb kann unter Umständen weiterlaufen, jedoch nicht mehr frei wie zuvor. Ob und wie es weitergeht, entscheidet sich erst im weiteren Insolvenzverfahren.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Für Kunden kann das bedeuten, dass neue Aufträge, Anzahlungen oder Lieferungen besonders vorsichtig geprüft werden sollten. Wer bereits Leistungen bezahlt hat oder noch offene Rechnungen hat, sollte Zahlungsvorgaben genau beachten, weil Zahlungen an die Gesellschaft nach der Anordnung unter Umständen nicht mehr wirksam sind. Gläubiger müssen damit rechnen, ihre Forderungen später im Insolvenzverfahren anmelden zu müssen. Anleger oder sonstige Kapitalgeber sollten die Entwicklung eng beobachten und keine weiteren Zahlungen leisten, ohne die Rechtslage zu prüfen.

Wichtig ist: Aus der Bekanntmachung allein folgt kein Vorwurf von Schuld oder Betrug. Sie dokumentiert zunächst nur, dass das Gericht Sicherungsmaßnahmen für erforderlich hält.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten offene Forderungen, Verträge und Rechnungen sofort prüfen, Zahlungshinweise des Gerichts beachten und nichts vorschnell an die Gesellschaft überweisen, wenn sie sich unsicher sind. Gläubiger sollten Unterlagen zu ihren Forderungen sammeln und das weitere Verfahren verfolgen. Im Zweifel ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen.

Hinweis: Die Bekanntmachung wurde am 21.09.2026 veröffentlicht.

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