Die allfield Deutschland GmbH mit Sitz in München, Rosenkavalierplatz 18, steht seit dem 21.09.2026 unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht München hat das Verfahren unter dem Aktenzeichen 1500 IN 2964/26 geführt und Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba aus München bestellt.
Nach den öffentlich auffindbaren Angaben auf der Firmenwebsite beschreibt sich allfield als „Partner für leistungsstarke SAP-Personalberatung“. Im Impressum nennt das Unternehmen außerdem Leistungen rund um Personalberatung und Executive Search. Frühere Registerhinweise und Firmenauskünfte deuten darüber hinaus darauf hin, dass der Unternehmensgegenstand breiter gefasst war: genannt werden unter anderem Unternehmensberatung, Personalberatung, Rekrutierung, Headhunting und die Vermittlung von Fach- und Führungskräften. Diese Angaben lassen sich aus den gefundenen Quellen belegen; einzelne Auskünfte stammen jedoch aus Drittportalen und sollten deshalb mit einer gewissen Vorsicht gelesen werden. ([allfield.de](https://allfield.de/impressum/?utm_source=openai))
Was die Anordnung rechtlich bedeutet
Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme. Sie soll das Vermögen der Schuldnerin sichern, damit bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nichts verloren geht oder beiseitegeschafft wird. Für Laien heißt das: Das Gericht setzt vorab einen Verwalter ein, der das Unternehmen überwacht und wichtige Schritte kontrolliert. In diesem Fall gilt außerdem: Verfügungen der allfield Deutschland GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen, also etwa das Einfordern offener Kundenforderungen. Damit soll verhindert werden, dass Geldabflüsse oder Einzelmaßnahmen die spätere Insolvenzmasse schmälern. ([allfield.de](https://allfield.de/impressum/?utm_source=openai))
Wichtig ist: Die Anordnung bedeutet noch nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist oder dass das Unternehmen endgültig abgewickelt wird. Sie zeigt aber, dass das Gericht eine wirtschaftliche Krise als ernst genug ansieht, um sofort einzugreifen. Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger kann das bedeuten, dass offene Forderungen zunächst nicht frei ausgezahlt werden, sondern vom vorläufigen Insolvenzverwalter geprüft und geordnet behandelt werden. Wer Geld vom Unternehmen erwartet, sollte deshalb alle Unterlagen sichern und Fristen im Blick behalten. ([allfield.de](https://allfield.de/impressum/?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Rechnungen, Verträge, E-Mails und Zahlungsnachweise sofort zusammentragen. Wer Leistungen an allfield erbracht hat oder auf eine Zahlung wartet, sollte keine Forderungen einfach abschreiben, sondern die Entwicklung beobachten. Sinnvoll ist auch, direkte Rückfragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten, sobald dies praktisch möglich ist. Eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss ist laut Bekanntmachung innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht München möglich; für die meisten Betroffenen ist aber vor allem entscheidend, ihre Ansprüche sauber zu dokumentieren und spätere Fristen nicht zu versäumen. ([allfield.de](https://allfield.de/impressum/?utm_source=openai))