Beim Amtsgericht Lübeck – Insolvenzgericht – ist am 21.09.2026 im Verfahren 53a IN 192/26 eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Casino Classic GmbH mit Sitz in Stockelsdorf angeordnet worden. Nach der Bekanntmachung soll das Vermögen der Firma am Standort Ravensbusch 2, 23617 Stockelsdorf, zunächst gesichert werden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Janca aus Lübeck bestellt.
Nach Angaben aus dem Handelsregister und aus Unternehmensdatenbanken betrieb die Casino Classic GmbH nachweislich Spielhallen und die Automatenaufstellung. In einem Registerhinweis vom Februar 2026 wird als Unternehmensgegenstand die „Einrichtung und Unterhaltung von Spielhallen sowie die Automatenaufstellung in Heiligenhafen und Umgebung“ genannt. Andere Quellen ordnen die Gesellschaft dem Bereich Glücksspiel, Spielhallen oder Unterhaltung zu. Ein Firmenprofil nennt zudem früher den Standort in Lenzen (Elbe); der aktuelle Sitz ist Stockelsdorf. Der genaue heutige Geschäftsumfang lässt sich aus öffentlich zugänglichen Quellen nur soweit belegen, wie es die Registerangaben und die ausgewerteten Firmendaten zeigen. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-P2507-208937?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die jetzt angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dient dazu, Vermögen und Geschäftsbetrieb vor Nachteilen zu schützen, bis das Gericht weiter entschieden hat. Praktisch heißt das: Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dazu kann auch gehören, dass Bankguthaben und Forderungen eingezogen und über ein Insolvenzsonderkonto verwaltet werden. Außerdem sind Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt oder vorläufig gestoppt. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-P2507-208937?utm_source=openai))
Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger bedeutet das: Offene Forderungen sollten jetzt sorgfältig dokumentiert werden. Wer noch Geld von der Firma erwartet, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge und Schriftverkehr sichern. Ob und in welcher Höhe Forderungen später bedient werden, entscheidet sich erst im weiteren Insolvenzverfahren. Es ist daher möglich, dass nicht alle Ansprüche vollständig erfüllt werden. Das lässt sich aus der Sicherungsmaßnahme aber noch nicht sicher ableiten. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-P2507-208937?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten zunächst keine übereilten Einzelmaßnahmen ergreifen, sondern die weitere Entwicklung im Verfahren abwarten. Wichtig ist, alle Ansprüche zu prüfen und geordnet festzuhalten. Wer Vertragsbeziehungen zur Casino Classic GmbH hat, sollte künftig besonders auf Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Zudem kann es sinnvoll sein, auf eine mögliche Forderungsanmeldung im späteren Verfahren vorbereitet zu sein. Das Aktenzeichen 53a IN 192/26 und das Insolvenzgericht Lübeck sollten dabei für alle Rückfragen griffbereit gehalten werden. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-P2507-208937?utm_source=openai))
Die Entscheidung kann binnen zwei Wochen mit sofortiger Beschwerde beim Amtsgericht Lübeck angegriffen werden. Für die Öffentlichkeit ist vor allem wichtig: Die Firma steht unter gerichtlicher Kontrolle, damit das Vermögen bis zur weiteren Prüfung nicht ungesichert verteilt oder belastet wird. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-P2507-208937?utm_source=openai))