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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei Vilstal Immobilien Bau GmbH angeordnet

Beim Amtsgericht Landshut läuft unter dem Aktenzeichen IN 629/26 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vilstal Immobilien Bau GmbH mit Sitz in Velden. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 23.09.2026 hat das Gericht am 22.09.2026 um 16:00 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hermann Raith, Lederergasse 2, 84130 Dingolfing, bestellt. ([insolvenz-portal.de](https://www.insolvenz-portal.de/neue_insolvenzverfahren?utm_source=openai))

Was die Firma nach bisherigen Angaben gemacht hat

Nach den im Web auffindbaren Register- und Unternehmensangaben wurde die Gesellschaft im März 2020 in das Handelsregister eingetragen. Als Unternehmensgegenstand wird dort vor allem ein Hausmeisterservice genannt, außerdem Trockenbau, die Vermietung von Baugeräten sowie weitere genehmigungsfreie Dienstleistungen rund um Haus und Hof, insbesondere Bodenleger-, Fliesenleger- und Malerarbeiten. Diese Angaben finden sich in mehreren Firmenprofilen und werden dort als aus dem Handelsregister abgeleiteter Zweck beschrieben. Eine eigene, aktiv erreichbare Firmenwebsite konnte ich in der Recherche nicht verlässlich nachweisen; deshalb stütze ich mich hier nur auf die auffindbaren Register- und Auskunftsquellen. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Vilstal-Immobilien-Bau-GmbH-Velden?utm_source=openai))

Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten

Die Anordnung erfolgt nach § 21 InsO und dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Praktisch heißt das: Die Gesellschaft bleibt zunächst bestehen, aber Verfügungen über Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Laut Bekanntmachung fällt darunter ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Für Kunden, Anleger oder andere Gläubiger bedeutet das vor allem: Zahlungen, neue Verträge oder Erstattungen können vorerst eingeschränkt sein; bestehende Forderungen sollten sorgfältig dokumentiert werden. Ob es später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, entscheidet das Gericht in einem weiteren Schritt. ([insolvenz-portal.de](https://www.insolvenz-portal.de/neue_insolvenzverfahren?utm_source=openai))

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die Vilstal Immobilien Bau GmbH hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Lieferscheine und E-Mails sofort sichern. Wichtige Fristen und Schreiben des Gerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters sollten genau beachtet werden. Offene Zahlungen sollten nicht vorschnell an die Gesellschaft geleistet werden, wenn unklar ist, ob sie noch wirksam angenommen werden dürfen. Wer selbst Leistungen erbracht hat, sollte prüfen, ob vertragliche Rechte, Eigentumsvorbehalte oder Sicherheiten bestehen. Bei größeren Beträgen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. ([insolvenz-portal.de](https://www.insolvenz-portal.de/neue_insolvenzverfahren?utm_source=openai))

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