Das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – hat am 22.09.2026 den Eigenantrag der BPG Project Consulting UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Das Verfahren wird beim Insolvenzgericht München unter dem Aktenzeichen 1507 IN 4523/25 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München; als Geschäftsanschrift ist Cosimastraße 121, 81925 München, genannt.
Was über die Firma bekannt ist
Nach öffentlich zugänglichen Firmenauskünften wird die BPG Project Consulting UG (haftungsbeschränkt) beim Amtsgericht München unter HRB 304543 geführt. Als Adresse wird Cosimastraße 121 in München angegeben. Der eingetragene Unternehmensgegenstand umfasst unter anderem Immobilieneinkauf, Immobilienverkauf und Immobilienplanung, Bauberatung, Projektberatung, Vertriebsberatung sowie Seminare zur Verkaufsförderung und zum Vertriebsaufbau; Rechts- und Steuerberatung sind ausdrücklich ausgenommen. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/8282814203))
Die Recherche zeigt außerdem eine frühere beziehungsweise fortgeführte öffentliche Darstellung des Unternehmens im Bereich Immobilienvertrieb: Auf einer Unternehmensseite wurde ein Seminar zum Folgegespräch im Immobilienverkauf, zu Abschlusstechniken, Einwandbehandlung und Finanzierungsgrundlagen angeboten. Die dort genannte Adresse entspricht ebenfalls der Münchner Anschrift. Ob und in welchem Umfang diese Angebote zuletzt noch aktiv vermarktet oder durchgeführt wurden, lässt sich aus den öffentlich abrufbaren Quellen nicht sicher feststellen. ([bpg-project-consulting.de](https://bpg-project-consulting.de/Seminare/Das-Folgegespraech-Wege-zum-Verkaufsabschluss-und-Abschlusstechniken/?utm_source=openai))
Firmenauskünfte nennen ein Stammkapital von 50 Euro. Außerdem sind veröffentlichte Jahresabschlüsse für mehrere Geschäftsjahre aufgeführt. Solche Angaben ersetzen keine aktuelle Bonitätsprüfung, können für Verbraucher und Geschäftspartner aber ein Hinweis sein, Unterlagen, Verträge und offene Zahlungen genau zu prüfen. ([unternehmen24.info](https://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/Deutschland/Firma/8282814203))
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Mangels Masse“ heißt vereinfacht: Das Gericht geht davon aus, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Nach § 26 Insolvenzordnung weist das Gericht den Antrag in diesem Fall ab, sofern kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird oder keine Kostenstundung greift. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html?utm_source=openai))
Wichtig für Laien: Es wird dadurch kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. In der vorliegenden Bekanntmachung wird auch kein Insolvenzverwalter bestellt. Für Gläubiger bedeutet das meist, dass es kein geordnetes Verfahren gibt, in dem Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und später quotal verteilt werden. Forderungen verschwinden dadurch nicht automatisch. Praktisch kann die Durchsetzung aber schwierig sein, wenn tatsächlich kein pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Für eine UG, die rechtlich wie eine GmbH behandelt wird, kann die rechtskräftige Abweisung mangels Masse zur Auflösung der Gesellschaft führen. § 60 GmbHG nennt die rechtskräftige Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse ausdrücklich als Auflösungsgrund. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden sollten prüfen, ob Anzahlungen geleistet wurden, Leistungen noch offen sind oder Verträge weiterlaufen. Gläubiger sollten Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr sichern und die Forderungshöhe nachvollziehbar dokumentieren. Anleger oder Darlehensgeber – falls sie der Gesellschaft Geld überlassen haben – sollten ihre Unterlagen zeitnah rechtlich prüfen lassen.
Gegen den Beschluss ist laut Bekanntmachung die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen möglich. Wer selbst betroffen ist, sollte wegen der kurzen Frist nicht abwarten. Sinnvoll ist eine Beratung durch eine Verbraucherzentrale, eine Schuldner- oder Rechtsberatung oder eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei. Dabei sollte immer das Aktenzeichen 1507 IN 4523/25 und das Insolvenzgericht München angegeben werden.