Bei der Full Service Agentur EO GmbH mit Sitz in Leverkusen hat das Amtsgericht Wuppertal den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Das geht aus der amtlichen Bekanntmachung vom 21.09.2026 hervor. Das Verfahren lief beim Insolvenzgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 507 IN 67/25. Der Antrag eines Gläubigers war am 15.05.2025 bei Gericht eingegangen; der ablehnende Beschluss datiert vom 18.09.2026.
Welche Tätigkeit ist belegt?
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 112127 eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird Adolf-Kaschny-Straße 19, 51373 Leverkusen genannt. In öffentlich zugänglichen Register- und Firmendaten wird ein sehr breiter Unternehmensgegenstand beschrieben: Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung webbasierter Dienstleistungen und Softwarelösungen, Online-Marketing, Beratung, Werbung, E-Commerce, Handelsplattformen sowie der Verkauf verschiedener Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Außerdem werden unter anderem Informations- und Kommunikationsdienstleistungen, der Betrieb einer Werbe-, PR-, Internet- und Mediaagentur, Verkaufsautomaten, Beteiligungen, Online- und Internet-Marketing-Maßnahmen, Webseiten, Online-Werbung, Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Kampagnen, Schulungen, Call-Center-Leistungen und eBooks genannt. Diese Angaben finden sich etwa bei CompanyHouse.
Ein Branchenprofil bei agentur.de führt die Firma als Full-Service-Agentur in Leverkusen mit Spezialisierung Online Marketing und verweist auf die Internetadresse full-service.org. Ob und in welchem Umfang die Firma nach dem gerichtlichen Beschluss noch tatsächlich operative Leistungen erbringt, lässt sich daraus allein nicht sicher ableiten.
Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?
„Mangels Masse“ bedeutet vereinfacht: Das Gericht sieht nicht genug verwertbares Vermögen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu zählen vor allem Gerichts- und Verfahrenskosten. Die gesetzliche Grundlage ist § 26 Insolvenzordnung, abrufbar bei gesetze-im-internet.de. Wichtig für Laien: Es wurde kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Es gibt deshalb in der Regel auch keinen Insolvenzverwalter, keine Insolvenztabelle und keine geordnete Verteilung einer Insolvenzmasse an alle Gläubiger. In der Bekanntmachung ist kein Insolvenzverwalter genannt.
Für eine GmbH kann die Entscheidung weitere Folgen haben. Nach § 60 GmbHG wird eine GmbH mit Rechtskraft eines Beschlusses aufgelöst, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. Der Gesetzestext ist ebenfalls bei gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Auflösung heißt nicht automatisch, dass Forderungen verschwinden. Sie bedeutet aber, dass die Gesellschaft grundsätzlich in die Abwicklung gerät.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Kunden, die Vorauszahlungen geleistet haben oder noch auf Leistungen warten, müssen damit rechnen, dass Ansprüche schwer durchsetzbar sind. Gläubiger können ihre Forderungen nicht einfach bei einem Insolvenzverwalter anmelden, weil kein Verfahren eröffnet wurde. Stattdessen bleiben nur die üblichen zivilrechtlichen Wege, etwa Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren oder Klage. Ob sich das wirtschaftlich lohnt, hängt vom Einzelfall und von noch vorhandenem Vermögen ab.
Anleger oder Vertragspartner sollten genau prüfen, welche vertragliche Beziehung sie zur Full Service Agentur EO GmbH hatten. Für erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen haben wir in den recherchierten Quellen keinen belastbaren Nachweis gefunden. Daher sollte nicht vorschnell von einem Anlagefall ausgegangen werden.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und Leistungsnachweise sichern. Offene Forderungen sollten schriftlich beziffert werden. Bei größeren Beträgen ist rechtlicher Rat sinnvoll, insbesondere zur Frage, ob sich Vollstreckungsmaßnahmen lohnen. Wer per Lastschrift, Kreditkarte oder Zahlungsdienst bezahlt hat, sollte rasch prüfen, ob Rückbuchungs- oder Käuferschutzfristen noch laufen.