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Freeyou Insurance soll in DEVK aufgehen: Auch Versicherungsverträge in Österreich betroffen
Warnungen der IOSCO

Freeyou Insurance soll in DEVK aufgehen: Auch Versicherungsverträge in Österreich betroffen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat am 21. September 2026 über die geplante Bestandsübertragung informiert.

Betroffen ist die Freeyou Insurance AG mit Sitz in Legden in Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen will seinen gesamten Versicherungsbestand auf die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG mit Sitz in Köln übertragen.

Die Transaktion soll im Wege einer Verschmelzung erfolgen.

Nicht nur einzelne Verträge betroffen

Bemerkenswert ist vor allem der Umfang der angekündigten Maßnahme.

Nach der veröffentlichten Information soll nicht lediglich ein Teilgeschäft oder eine einzelne Gruppe von Versicherungsverträgen übertragen werden.

Freeyou beabsichtigt vielmehr, seinen gesamten Versicherungsbestand auf die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG zu übertragen.

Damit handelt es sich um eine grundlegende Neuordnung auf Unternehmensebene.

Für Kunden ist dabei vor allem entscheidend, wer nach einem erfolgreichen Vollzug auf Versichererseite für die bestehenden Verträge verantwortlich ist.

Auch österreichische Kunden sind betroffen

Obwohl sowohl Freeyou als auch die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG ihren Sitz in Deutschland haben, betrifft die geplante Transaktion auch Österreich.

Nach Angaben der deutschen Aufsichtsbehörde befinden sich im Versicherungsbestand Verträge mit österreichischen Versicherungsnehmern.

Genau deshalb ist die geplante Übertragung auch für Kunden außerhalb Deutschlands relevant.

Wie viele österreichische Verträge betroffen sind, geht aus der veröffentlichten Information allerdings nicht hervor.

Ebenso wenig wird darin aufgeschlüsselt, um welche Versicherungsprodukte es sich im Einzelnen handelt.

Was bedeutet eine Bestandsübertragung?

Der Versicherungsbestand umfasst vereinfacht die bestehenden Versicherungsverhältnisse eines Versicherungsunternehmens.

Wird dieser Bestand auf einen anderen Versicherer übertragen, wechselt auf der Versichererseite grundsätzlich die Gesellschaft, die für die übernommenen Verträge einsteht.

Im konkreten Fall soll diese Rolle künftig die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG übernehmen.

Für einen Kunden bedeutet das nicht, dass seine Versicherung deshalb automatisch verschwindet.

Vielmehr soll der vorhandene Bestand im Rahmen der Verschmelzung auf das übernehmende Unternehmen übergehen.

Keine Aufforderung zum Abschluss eines neuen Vertrags

Die Mitteilung ist deshalb nicht mit einer Aufforderung zu verwechseln, einen neuen Versicherungsvertrag bei der DEVK abzuschließen.

Auch wird darin nicht angekündigt, dass Kunden ihre bisherigen Freeyou-Verträge kündigen müssen.

Gegenstand ist vielmehr eine Veränderung auf Unternehmensseite.

Der bisherige Versicherer soll im Zuge der Verschmelzung seinen Versicherungsbestand auf die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG übertragen.

Für Versicherungsnehmer ist daher besonders wichtig, künftige Informationen darüber zu beachten, ab welchem Zeitpunkt die DEVK tatsächlich für ihren Vertrag zuständig sein wird.

Was passiert mit bestehenden Leistungen?

Aus der vorliegenden Mitteilung ergibt sich nicht, dass vereinbarte Versicherungsleistungen allein aufgrund der Verschmelzung entfallen sollen.

Auch Änderungen einzelner Versicherungsbedingungen werden darin nicht angekündigt.

Welche konkreten rechtlichen Folgen die Verschmelzung für einen bestimmten Vertrag hat, kann allerdings nur anhand der jeweiligen Vertragsunterlagen und der weiteren Informationen zur Transaktion beurteilt werden.

Das betrifft beispielsweise Fragen zu Versicherungsumfang, Selbstbehalt, Laufzeit oder Schadenregulierung.

Die kurze Veröffentlichung vom 21. September enthält hierzu keine Einzelheiten.

Freeyou-Kunden sollten weitere Schreiben beachten

Für betroffene Versicherungsnehmer besteht deshalb zunächst kein Anlass, allein aufgrund dieser Veröffentlichung vorschnell einen neuen Vertrag abzuschließen.

Wichtiger ist es, weitere Informationen des Versicherers aufmerksam zu lesen.

Darin dürfte insbesondere relevant sein, wann die Verschmelzung beziehungsweise Bestandsübertragung wirksam werden soll und welche Kontaktdaten danach gelten.

Auch für bereits gemeldete oder noch offene Schadenfälle kann wichtig werden, welche Gesellschaft künftig die Bearbeitung übernimmt.

Dazu macht die vorliegende Bekanntmachung noch keine konkreten Angaben.

„Beabsichtigt“ ist das entscheidende Wort

Bei der Einordnung ist zudem der Status des Vorgangs wichtig.

Die Freeyou Insurance AG beabsichtigt nach der Veröffentlichung, ihren Versicherungsbestand zu übertragen.

Damit wird eine geplante Maßnahme beschrieben.

Die Mitteilung vom 21. September 2026 besagt nicht, dass die Verschmelzung bereits vollzogen und der Versicherungsbestand schon auf die DEVK übergegangen ist.

Zwischen Ankündigung, aufsichtsrechtlichem beziehungsweise gesellschaftsrechtlichem Verfahren und tatsächlichem Vollzug muss daher unterschieden werden.

Kein Hinweis auf Insolvenz oder Zahlungsschwierigkeiten

Aus der Veröffentlichung lässt sich auch nicht ableiten, dass Freeyou in finanziellen Schwierigkeiten steckt.

Die Information enthält weder eine Insolvenzmeldung noch eine Warnung vor dem Unternehmen.

Ebenso wenig wird mitgeteilt, dass Freeyou seinen Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern nicht nachkommen könne.

Veröffentlicht wird vielmehr eine geplante gesellschaftsrechtliche Transaktion, in deren Rahmen der gesamte Versicherungsbestand auf einen anderen deutschen Versicherer übergehen soll.

DEVK soll künftig Versicherer sein

Für Kunden ist letztlich weniger die technische Konstruktion der Verschmelzung entscheidend als deren praktische Folge.

Wird die Transaktion wie geplant vollzogen, soll der derzeit bei Freeyou liegende Versicherungsbestand künftig der DEVK Allgemeine Versicherungs-AG zugeordnet sein.

Damit würde sich der verantwortliche Rechtsträger ändern.

Für Versicherungsnehmer kann das beispielsweise bedeuten, dass sich Ansprechpartner, Kontaktdaten oder organisatorische Abläufe ändern.

Ob und in welchem Umfang dies tatsächlich geschieht, geht aus der aktuellen Veröffentlichung noch nicht hervor.

Was die FMA-Mitteilung vom 21. September bedeutet

Die zentrale Botschaft für Freeyou-Kunden in Österreich lautet deshalb:

Freeyou plant keinen bloßen Verkauf einzelner österreichischer Verträge, sondern die Übertragung seines gesamten Versicherungsbestands im Rahmen einer Verschmelzung auf die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG. Österreichische Versicherungsnehmer gehören nach Angaben der deutschen Aufsicht ebenfalls zu dem betroffenen Bestand.

Noch ist damit jedoch nicht mitgeteilt, dass der Wechsel bereits stattgefunden hat.

Ebenso wenig bedeutet die Veröffentlichung automatisch eine Kündigung bestehender Versicherungen oder einen Verlust des Versicherungsschutzes.

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