Das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern hat den Antrag der Mplus PremiumPlan GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 18. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen IN 152/23.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift am Bahnhofplatz 9 in 82131 Gauting. Sie ist beim Amtsgericht München unter HRB 184943 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Liquidator Frank Hanser vertreten. Die Bestellung eines Liquidators zeigt, dass sich die Gesellschaft bereits vor der Entscheidung in Abwicklung befand.
Der Unternehmensgegenstand umfasst vornehmlich die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Unternehmensberatung. Daneben gehören die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten zum Geschäftszweck.
Nach dem ausdrücklich eingeschränkten Unternehmensgegenstand sollten nur solche Geschäfte ausgeübt werden, für die keine gesonderte behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Formulierung „Verwaltung eigenen Vermögens“ bedeutet nicht, dass die Gesellschaft fremde Kundengelder oder fremdes Anlagevermögen verwalten durfte.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Gesellschaftsvermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt.
Gläubiger können ihre Forderungen somit nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen prüfen, ob eine Durchsetzung ihrer Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch möglich ist und ob pfändbares Vermögen vorhanden ist. Die Feststellung der fehlenden Kostendeckung deutet allerdings darauf hin, dass die Aussichten auf eine vollständige Befriedigung gering sein können.
Da sich die Mplus PremiumPlan GmbH bereits in Liquidation befindet, wird ihre Abwicklung durch den Liquidator fortgesetzt. Dabei ist noch vorhandenes Vermögen zu erfassen und unter Beachtung der gesetzlichen Rangfolge zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten einzusetzen. Eine Löschung aus dem Handelsregister kommt erst in Betracht, wenn die Abwicklung beendet ist und kein verteilungsfähiges Vermögen mehr besteht.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Weilheim in Oberbayern eingelegt werden.