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Hohe Dieselpreise setzen Küstenfischer unter Druck: Bund zahlt bis zu 50.000 Euro Beihilfe

Fritz_the_Cat (CC0), Pixabay

Die hohen Energiekosten werden für Deutschlands Küstenfischerei zunehmend zu einer wirtschaftlichen Belastungsprobe. Vor allem der Dieselverbrauch schlägt bei vielen Betrieben erheblich zu Buche. Die Bundesregierung reagiert nun mit einer finanziellen Unterstützung für Fischereibetriebe an Nord- und Ostsee. Mit einer rückwirkenden Diesel-Beihilfe sollen zumindest Teile der gestiegenen Treibstoffkosten aufgefangen werden.

Seit dem 14. September 2026 können betroffene Fischereibetriebe die Unterstützung beantragen. Die Förderung gilt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März bis zum 23. Juli 2026. Für in diesem Zeitraum verbrauchten beziehungsweise förderfähigen Diesel werden 21 Cent je Liter erstattet. Die maximale Unterstützung ist allerdings begrenzt: Pro Betrieb können höchstens 50.000 Euro ausgezahlt werden.

Insgesamt stellt der Bund für die Maßnahme 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Fischereibetriebe.

Wie groß die Belastung durch die Energiepreise inzwischen sein kann, zeigt das Beispiel eines Krabbenfischers von der Insel Föhr. Henning Dulzen erklärte gegenüber NDR Schleswig-Holstein, dass inzwischen rund 20 Prozent seines Umsatzes allein für Treibstoff benötigt würden. Er will die neue Beihilfe deshalb beantragen.

Seine Aussagen verdeutlichen zugleich das grundsätzliche Problem der Branche: Ein Fischereibetrieb kann steigenden Dieselpreisen nur begrenzt ausweichen. Die Schiffe benötigen Treibstoff, um überhaupt zu ihren Fanggebieten zu gelangen und dort arbeiten zu können. Steigen die Kosten über einen bestimmten Punkt hinaus, kann eine Ausfahrt wirtschaftlich immer weniger attraktiv werden.

Dulzen beschreibt die Konsequenz drastisch: Sollten die Energiepreise dauerhaft auf dem hohen Niveau bleiben, könne irgendwann der Punkt erreicht sein, an dem er nicht mehr ausfahren könne. Damit entwickelt sich der Dieselpreis für einzelne Betriebe von einem gewöhnlichen Kostenfaktor zu einer Frage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.

Die Dimension der neuen Förderung lässt sich anhand der Höchstgrenze verdeutlichen. Bei einer Unterstützung von 21 Cent pro Liter müsste ein Betrieb innerhalb des maßgeblichen Zeitraums rund 238.095 Liter Diesel als förderfähig geltend machen, um die maximale Beihilfe von 50.000 Euro auszuschöpfen. Bei einem Verbrauch von beispielsweise 100.000 Litern entspräche die Unterstützung 21.000 Euro.

Die Beihilfe kann damit insbesondere für verbrauchsintensive Betriebe eine spürbare Entlastung darstellen. Sie beseitigt das grundsätzliche Problem hoher Energiekosten jedoch nicht. Entscheidend bleibt, wie sich die Dieselpreise in den kommenden Monaten entwickeln.

Für die Küstenfischerei sind dauerhaft hohe Kraftstoffpreise besonders problematisch, weil sie unmittelbar die Kosten jeder Fangfahrt erhöhen. Ein Betrieb muss vor dem Auslaufen kalkulieren, ob der erwartete Fang und die dafür erzielbaren Preise ausreichen, um Treibstoff, Personal, Wartung und weitere Betriebskosten zu decken.

Steigt der Dieselpreis, während die Erlöse für Fisch oder Krabben nicht entsprechend zunehmen, geraten die Margen unter Druck. Im Extremfall kann eine Fahrt trotz ausreichender Fangmöglichkeiten wirtschaftlich uninteressant werden.

Damit betrifft die aktuelle Energiekrise nicht nur die Gewinne der Unternehmen. Sie kann langfristig auch strukturelle Auswirkungen auf die Küstenfischerei haben. Besonders kleinere Betriebe verfügen häufig über weniger Möglichkeiten, längere Phasen außergewöhnlich hoher Betriebskosten aufzufangen.

Die Bundesregierung versucht mit den bereitgestellten 4,5 Millionen Euro deshalb kurzfristig gegenzusteuern. Die rückwirkende Erstattung kann Betrieben einen Teil bereits entstandener Kosten zurückgeben und damit ihre finanzielle Belastung reduzieren.

Die Förderung hat jedoch klare Grenzen. Selbst die maximal möglichen 50.000 Euro pro Betrieb stellen keine dauerhafte Absicherung gegen hohe Kraftstoffpreise dar. Vielmehr handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Entlastung für einen festgelegten Zeitraum.

Hinzu kommt, dass die wirtschaftliche Situation von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ist. Verbrauch, Schiffsgröße, Fanggebiet, Zahl der Ausfahrten und erzielte Verkaufspreise können erheblich voneinander abweichen. Entsprechend unterschiedlich dürfte auch die Bedeutung der Diesel-Beihilfe für die einzelnen Unternehmen ausfallen.

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