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Streit um Schufa-Daten: Datenschutzorganisation Noyb zieht vor Gericht

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Der Streit um die Speicherung von Verbraucherdaten bei der Schufa wird zum Fall für die Justiz. Die Datenschutzorganisation Noyb hat eine Unterlassungsklage gegen Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei eingereicht. Im Zentrum steht der Vorwurf, die Schufa bewahre bestimmte historische Daten länger auf als zulässig und informiere Verbraucher bei Auskunftsanfragen nicht vollständig über die vorhandenen Informationen. Die Schufa weist die Vorwürfe entschieden zurück.

Für Verbraucher könnte der Ausgang des Verfahrens erhebliche Bedeutung haben. Die Auseinandersetzung betrifft nicht nur die Frage, wie lange Daten über Kredite, Schulden oder finanzielle Schwierigkeiten gespeichert werden dürfen. Es geht auch darum, welchen Einblick Menschen in die über sie vorhandenen Informationen erhalten müssen.

Streit um angebliche „Schattendatenbank“

Auslöser der Auseinandersetzung ist eine im Sommer 2026 bekannt gewordene Sammlung historischer Informationen. Kritiker sprechen von einer „Schattendatenbank“. Nach ihrer Darstellung werden dort unter anderem Informationen über frühere Kredite, Pfändungen, Privatinsolvenzen und bereits beglichene Schulden gespeichert.

Besonders umstritten ist, dass solche Informationen nach Darstellung der Kritiker teilweise noch Jahre vorhanden sein sollen, nachdem sie aus den regulären Datensätzen gelöscht wurden. Betroffene sollen diese historischen Informationen zudem nicht vollständig sehen können, wenn sie eine Datenkopie anfordern.

Genau hier setzt die Kritik von Noyb an. Die Datenschutzorganisation verlangt unter anderem, dass Daten nach Ablauf der vorgesehenen Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem sollen Verbraucher bei einer Auskunft auch Informationen über ältere gespeicherte Daten erhalten.

Schufa bestreitet geheime Parallel-Datenbank

Die Schufa widerspricht dieser Darstellung. Nach Angaben der Auskunftei existiere keine versteckte Parallel-Datenbank. Ältere Datensätze würden vielmehr in einem getrennten Archiv aufbewahrt.

Dieses werde unter anderem für Dokumentationspflichten, behördliche Prüfungen und die Weiterentwicklung der Bonitätsbewertung benötigt. Nach Auffassung der Schufa bewegt sich die Speicherung im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben und Aufbewahrungsfristen. Gleichzeitig hat die Auskunftei weitere Maßnahmen angekündigt, mit denen Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen, welche Informationen gespeichert und wie sie verwendet werden.

Damit stehen sich zwei grundlegend unterschiedliche Auffassungen gegenüber. Während die Datenschützer eine unzulässig lange Speicherung und unvollständige Auskünfte sehen, argumentiert die Schufa mit Dokumentationspflichten und der Notwendigkeit historischer Daten für zuverlässige Bonitätsbewertungen.

Millionen Verbraucher könnten betroffen sein

Die Dimension des Streits ist erheblich. Nach den im Bericht wiedergegebenen Angaben verwaltet die Schufa Informationen zu mehr als 69 Millionen Menschen.

Noyb geht davon aus, dass jährlich rund 1,6 Millionen Personen unvollständige Antworten auf ihre Auskunftsersuchen erhalten könnten. Die Datenschutzorganisation hält deshalb bei bestimmten Betroffenen einen immateriellen Schadenersatz von rund 500 Euro pro Person für möglich.

Das bedeutet allerdings nicht, dass nun automatisch Millionen Verbraucher jeweils 500 Euro erhalten. Ob überhaupt Schadenersatzansprüche bestehen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist Teil der rechtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise müsste im jeweiligen Verfahren geklärt werden.

Wer nach Auffassung von Noyb betroffen sein könnte

Nach Darstellung der Datenschutzorganisation kommen insbesondere Personen in Betracht, deren Daten in der umstrittenen historischen Datensammlung gespeichert sind oder waren und die in den vergangenen Jahren eine Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung beantragt haben.

Das Recht auf Auskunft ist ein wichtiger Bestandteil der DSGVO. Es soll Bürgern ermöglichen nachzuvollziehen, welche personenbezogenen Informationen ein Unternehmen über sie verarbeitet.

Im Fall einer Wirtschaftsauskunftei ist dies besonders relevant. Informationen zur Zahlungsfähigkeit können für Verbraucher weitreichende Bedeutung haben – beispielsweise bei Krediten, Mobilfunkverträgen oder anderen Geschäften, bei denen Unternehmen die Bonität eines Kunden überprüfen.

Schufa will Speicherung vor Gericht verteidigen

Die Schufa macht deutlich, dass sie ihre Praxis verteidigen will. Historische Daten und Datentests seien aus ihrer Sicht notwendig, um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln und deren Qualität zu kontrollieren.

Die Forderung nach einer Löschung historischer Informationen würde nach Auffassung der Schufa nicht zu mehr Verbraucherschutz führen, sondern Voraussetzungen für faire und zuverlässige Bonitätsbewertungen beeinträchtigen.

Die Auskunftei zeigt sich entsprechend entschlossen, die Rechtsfrage gerichtlich klären zu lassen. Nach ihrer Stellungnahme ist sie gegebenenfalls auch bereit, den Streit erneut bis vor den Bundesgerichtshof zu tragen.

Datenschutz gegen zuverlässige Bonitätsbewertung

Damit geht es in dem Verfahren um einen grundsätzlichen Interessenkonflikt.

Auf der einen Seite steht das Recht der Verbraucher auf Datenschutz, Transparenz und die Löschung personenbezogener Informationen, wenn für deren weitere Speicherung keine ausreichende Rechtsgrundlage mehr besteht.

Auf der anderen Seite argumentiert die Schufa, dass historische Daten benötigt würden, um die Qualität ihrer Bonitätsmodelle zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Welche Interessen rechtlich überwiegen und unter welchen Bedingungen historische Daten aufbewahrt werden dürfen, muss nun gerichtlich geklärt werden.

Noch keine Entscheidung über Schadenersatz

Für Verbraucher ist wichtig, zwischen der eingereichten Klage und einem bereits feststehenden Anspruch zu unterscheiden. Mit dem Gang vor Gericht ist noch nicht entschieden, dass die Vorwürfe von Noyb zutreffen.

Ebenso wenig steht bislang fest, dass Betroffene tatsächlich einen Schadenersatz von 500 Euro verlangen können. Bei dieser Summe handelt es sich um eine Einschätzung beziehungsweise Forderung der Datenschutzorganisation.

Die Schufa weist ein Fehlverhalten ausdrücklich zurück und will ihre Position vor Gericht verteidigen.

Verfahren könnte grundsätzliche Bedeutung bekommen

Der Rechtsstreit könnte weit über den konkreten Konflikt zwischen Noyb und Schufa hinausreichen. Im Kern geht es um die Frage, wie Unternehmen mit historischen personenbezogenen Daten umgehen dürfen, wenn diese für den ursprünglichen Zweck möglicherweise nicht mehr benötigt werden, aber für Dokumentation, Kontrolle oder die Entwicklung statistischer Modelle weiterhin von Interesse sind.

Gerade bei Wirtschaftsauskunfteien besitzt diese Frage besondere Brisanz, weil ihre Daten und Bewertungen wirtschaftliche Entscheidungen über Millionen Menschen beeinflussen können.

Noyb hatte bereits im August 2026 eine Online-Plattform eingerichtet, über die sich potenziell Betroffene registrieren und über die weitere Entwicklung informieren lassen können.

Nun liegt der Konflikt bei der Justiz. Erst das weitere Verfahren wird zeigen, ob die Speicherung der umstrittenen historischen Informationen zulässig ist, welche Auskünfte Verbraucher darüber erhalten müssen und ob daraus letztlich Schadenersatzansprüche entstehen können.

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