Das Amtsgericht Wuppertal hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bella Automobile GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Sicherungsmaßnahmen traten am 14. September 2026 um 7.01 Uhr in Kraft. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 512 IN 135/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Industriestraße 33 in 42327 Wuppertal. Sie ist beim Amtsgericht Wuppertal unter HRB 34249 im Handelsregister eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Gokhan Seven vertreten.
Gegenstand des Unternehmens sind der An- und Verkauf sowie die Vermietung von Gütern aller Art. Ein Schwerpunkt liegt auf der Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Dr. Daniel Schwartz, Laurentiusstraße 24 in 42103 Wuppertal.
Verfügungen der Bella Automobile GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dieser wurde außerdem ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Personen und Unternehmen, die der Bella Automobile GmbH Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Zahlungen sind nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Das Gericht untersagte zudem grundsätzlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Ausgenommen sind Maßnahmen, die unbewegliches Vermögen betreffen.
Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Im weiteren Verlauf wird insbesondere geprüft, ob ein Insolvenzgrund besteht und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Wuppertal über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.