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Schimmel, Fäkalien und Stromausfälle: Wohnexperte warnt vor Dutzenden Problemhäusern in Schleswig-Holstein

tasaikensuke (CC0), Pixabay

Der Fall eines Wohnkomplexes in Elmshorn sorgt weiter für Diskussionen über die Wohnbedingungen in problematischen Mietimmobilien in Schleswig-Holstein. Nachdem im August erhebliche Missstände in dem Gebäude bekannt geworden waren, warnt der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) davor, den Fall als Ausnahme zu betrachten.

VNW-Direktor Andreas Breitner schätzt, dass es in Schleswig-Holstein mindestens 20 bis 40 Immobilien mit vergleichbar kritischen Zuständen geben könnte.

Eine offizielle landesweite Erhebung, die diese Zahl bestätigt, wird in den vorliegenden Informationen allerdings nicht genannt. Es handelt sich um eine Einschätzung des Verbandsdirektors.

Abwasser und Fäkalien im Keller

Auslöser der aktuellen Debatte sind die Zustände in einem Wohnkomplex in Elmshorn im Kreis Pinneberg.

Nach Aussagen der dortigen Mieter ereigneten sich innerhalb weniger Wochen zwei Wasserschäden. Besonders gravierend: Im Keller des Hauses sammelte sich Abwasser, das auch mit Fäkalien belastet gewesen sein soll.

Zwischenzeitlich musste zudem der Strom in dem Gebäude abgeschaltet werden.

Die Probleme waren so erheblich, dass das Gebäude öffentlich als „Horrorhaus“ bekannt wurde.

Für die Bewohner bedeuten solche Zustände weit mehr als gewöhnliche Mängel an einer Mietwohnung. Wenn Abwasser austritt, Feuchtigkeit in Gebäude eindringt oder die Stromversorgung unterbrochen werden muss, geht es unmittelbar um grundlegende Wohn- und Hygienebedingungen.

„Elmshorn ist kein Einzelfall“

Der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen sieht hinter dem Fall deshalb ein größeres Problem.

Nach seiner Einschätzung gibt es in Schleswig-Holstein mindestens 20 bis 40 Immobilien, bei denen ähnlich kritische Verhältnisse bestehen könnten.

Damit wäre der öffentlich bekannt gewordene Fall in Elmshorn nur ein Beispiel für ein Problem, das an mehreren Orten im Land auftreten könnte.

Breitner bezeichnet die dort bekannt gewordenen Zustände als menschenunwürdig.

Kritik an Geschäftsmodellen mit maximaler Rendite

Der Wohnungsverband sieht einen Teil der Ursache bei bestimmten Eigentümern beziehungsweise Vermietern.

Nach Einschätzung Breitners stehen hinter problematischen Immobilien teilweise Unternehmer, deren Ziel darin bestehe, eine möglichst hohe Rendite aus den Gebäuden zu erzielen.

Der Vorwurf lautet vereinfacht: Es werden weiterhin Mieteinnahmen erzielt, während notwendige Investitionen in Gebäude, technische Anlagen und Instandhaltung nicht in ausreichendem Umfang vorgenommen werden.

Ob und in welchem Umfang dieses Muster auf einzelne konkrete Immobilien zutrifft, müsste allerdings jeweils separat festgestellt werden.

Der Fall Elmshorn allein erlaubt keine pauschale Aussage über Vermieter oder private Wohnungsunternehmen insgesamt.

Wenn aus einem Baumangel ein Wohnproblem wird

Defekte Gebäude sind zunächst nichts Ungewöhnliches. Wasserleitungen können brechen, Heizungen ausfallen oder Dächer undicht werden.

Entscheidend ist, wie schnell Eigentümer auf solche Schäden reagieren.

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn gravierende Mängel über längere Zeit bestehen bleiben und dadurch Gesundheit, Hygiene oder die gewöhnliche Nutzung einer Wohnung beeinträchtigt werden.

Schimmel kann beispielsweise entstehen oder sich ausbreiten, wenn Feuchtigkeit dauerhaft in Wänden und Decken verbleibt. Defekte Abwasserleitungen können hygienische Probleme verursachen.

Fällt zusätzlich die Stromversorgung aus, können zahlreiche weitere Bereiche des täglichen Lebens betroffen sein.

Kommunen sollen stärker eingreifen

Breitner sieht deshalb nicht nur Eigentümer in der Verantwortung. Auch Behörden und Kommunen seien gefragt.

In Schleswig-Holstein existiert dafür das Wohnraumschutzgesetz.

Es soll unter anderem verhindern, dass Wohnraum dauerhaft in einen Zustand gerät, der menschenwürdiges Wohnen nicht mehr ermöglicht.

Das Gesetz gibt den zuständigen Gemeinden Möglichkeiten, bei entsprechenden Missständen tätig zu werden.

Mindeststandards für Wohnraum

Das Wohnraumschutzgesetz enthält Vorgaben zum baulichen und hygienischen Zustand von Wohnraum.

Dabei geht es um eine grundlegende Frage: Wann ist eine Wohnung oder ein Gebäude noch in einem Zustand, der Menschen als Wohnraum zugemutet werden kann?

Werden entsprechende Mindestanforderungen nicht eingehalten, können Behörden tätig werden.

Sie erhalten durch das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch Möglichkeiten, Wohnräume zu betreten und deren Zustand zu überprüfen.

Damit sollen Verstöße nicht nur auf Grundlage von Beschwerden beurteilt, sondern vor Ort festgestellt werden können.

Problemhäuser können lange unauffällig bleiben

Eine Schwierigkeit bei der Bekämpfung problematischer Wohnverhältnisse besteht darin, dass Behörden zunächst von ihnen erfahren müssen.

Nicht jeder Mangel wird sofort gemeldet. Manche Bewohner wenden sich möglicherweise erst an Behörden, wenn sich Probleme über einen längeren Zeitraum verschärft haben.

Gerade deshalb ist die Frage entscheidend, wie konsequent Kommunen Hinweisen nachgehen und welche Maßnahmen anschließend tatsächlich durchgesetzt werden.

Die Schätzung von 20 bis 40 problematischen Immobilien zeigt zugleich, wie schwierig eine genaue Erfassung offenbar ist.

Denn eine Schätzung ersetzt keine vollständige Bestandsaufnahme.

Der Fall Elmshorn rückt ein größeres Thema in den Fokus

Die Vorgänge in Elmshorn haben damit eine Diskussion ausgelöst, die weit über ein einzelnes Gebäude hinausgeht.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie verhindert werden kann, dass Mietwohnungen trotz gravierender baulicher oder hygienischer Probleme weiter bewohnt werden müssen.

Dabei treffen mehrere Interessen aufeinander: Eigentumsrechte, die Verantwortung von Vermietern, kommunale Kontrollmöglichkeiten und vor allem der Schutz der Bewohner.

Das Wohnraumschutzgesetz bietet den Kommunen hierfür Instrumente. Wie wirksam diese sind, hängt jedoch auch davon ab, ob Missstände frühzeitig bekannt werden und Behörden die vorhandenen Möglichkeiten nutzen.

20 bis 40 Fälle – bislang eine Schätzung

Die Zahl von 20 bis 40 sogenannten „Ekel-Immobilien“ sollte dabei richtig eingeordnet werden.

Sie stammt aus einer Einschätzung des Direktors des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen. Aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, dass sämtliche dieser Gebäude bereits behördlich überprüft oder offiziell als unzumutbarer Wohnraum eingestuft worden sind.

Dennoch macht die Einschätzung deutlich, dass Fachleute den Fall Elmshorn nicht für ein isoliertes Ereignis halten.

Fazit: Elmshorn wird zum Warnsignal

Der Wohnkomplex in Elmshorn hat sichtbar gemacht, wie drastisch sich Probleme in einem Mietshaus entwickeln können: Wasserschäden, Abwasser und Fäkalien im Keller sowie eine zeitweise unterbrochene Stromversorgung haben die Lebensbedingungen der Bewohner erheblich beeinträchtigt.

Nun bekommt der Fall eine landesweite Dimension.

Nach Einschätzung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen könnte es in Schleswig-Holstein 20 bis 40 weitere kritische Immobilien geben.

Wie viele Gebäude tatsächlich vergleichbare Zustände aufweisen, ist damit noch nicht geklärt.

Klar ist jedoch: Schleswig-Holstein verfügt mit dem Wohnraumschutzgesetz über rechtliche Möglichkeiten, um gegen unzumutbare Wohnbedingungen vorzugehen.

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