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„Cash only“ vor dem Aus? Bundesregierung plant Pflicht für digitale Bezahlmöglichkeit

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Wer im Restaurant essen geht oder im Geschäft einkauft, kann sich in Deutschland bislang nicht darauf verlassen, mit Karte oder Smartphone bezahlen zu können. Händler und Gastronomen dürfen grundsätzlich festlegen, welche Zahlungsarten sie akzeptieren. Das Bundesfinanzministerium will diese Praxis nun ändern: Überall dort, wo Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vor Ort bezahlt werden, soll künftig grundsätzlich mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit angeboten werden.

Damit könnte das bekannte Schild „Nur Barzahlung“ in vielen Geschäften und Restaurants künftig der Vergangenheit angehören. Vollständig verschwinden soll Bargeld dadurch allerdings nicht.

Heute besteht kein Anspruch auf Kartenzahlung

Nach der derzeitigen Rechtslage können Verbraucher grundsätzlich nicht verlangen, eine Rechnung mit Girocard, Kreditkarte, Smartphone oder einer anderen digitalen Zahlungsmethode begleichen zu dürfen.

Welche Zahlungsarten angeboten werden, bestimmt zunächst der jeweilige Händler oder Dienstleister. Bietet ein Geschäft beispielsweise ausschließlich Barzahlung an, müssen Kunden dies grundsätzlich akzeptieren.

Wer ohne Bargeld unterwegs ist, kann sich daher derzeit nicht darauf berufen, dass eine Kartenzahlung ermöglicht werden müsse.

Bei reiner Barzahlung ist nicht immer ein besonderes Hinweisschild erforderlich

Interessant ist auch die Frage, ob ein Geschäft oder Restaurant seine Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam machen muss, dass ausschließlich Bargeld akzeptiert wird.

Nach der im Bericht dargestellten derzeitigen Rechtslage wird zwischen Privatpersonen und Geschäftsleuten grundsätzlich von einer Barzahlung ausgegangen. Deshalb muss ein Unternehmen nicht in jedem Fall ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Kartenzahlung angeboten wird.

Für Verbraucher bedeutet das praktisch: Solange sich die Rechtslage nicht geändert hat, kann es weiterhin sinnvoll sein, etwas Bargeld dabeizuhaben.

Anders sieht es bei „Nur Kartenzahlung“ aus

Umgekehrt gelten strengere Anforderungen, wenn ein Unternehmen Bargeld vollständig ausschließen und ausschließlich eine bargeldlose Zahlung akzeptieren möchte.

Darüber müssen Kunden rechtzeitig informiert werden.

Der Hinweis muss spätestens bei Vertragsschluss erfolgen. Im Einzelhandel kann dies beispielsweise an der Kasse relevant werden. In einem Restaurant muss der Kunde spätestens bei Aufnahme seiner Bestellung wissen, dass Bargeld nicht akzeptiert wird, sofern dies nicht bereits zuvor durch deutlich wahrnehmbare Hinweise erkennbar war.

Der Grund ist einfach: Der Kunde muss wissen, auf welche Zahlungsbedingungen er sich einlässt, bevor der Vertrag zustande kommt.

Bundesfinanzministerium will digitale Bezahlmöglichkeit zur Pflicht machen

Das Bundesfinanzministerium plant nun einen grundlegenden Wechsel.

Überall dort, wo Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vor Ort bezahlt werden, soll künftig mindestens eine digitale Zahlungsart angeboten werden müssen.

Damit wäre ein Geschäft oder Restaurant grundsätzlich nicht mehr frei darin, ausschließlich Bargeld anzunehmen.

Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass jedes Geschäft jede denkbare Kartenart akzeptieren müsste. Nach dem bislang bekannt gewordenen Vorhaben geht es um mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit.

Welche technischen Verfahren die gesetzlichen Anforderungen erfüllen werden und welche konkreten Ausnahmen vorgesehen sind, hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Ausnahmen von der Pflicht sind vorgesehen

Eine ausnahmslose Verpflichtung für sämtliche Zahlungssituationen ist offenbar nicht geplant. Das Bundesfinanzministerium sieht einzelne Ausnahmen vor.

Welche Betriebe oder Situationen davon letztlich erfasst werden, muss die konkrete gesetzliche Regelung zeigen.

Gerade für kleine Händler, Marktstände, kleinere Gastronomiebetriebe oder andere Unternehmen können mit digitalen Bezahlsystemen zusätzliche Kosten für Geräte, Zahlungsdienstleister und einzelne Transaktionen verbunden sein. Solche praktischen Fragen dürften deshalb bei der weiteren Ausgestaltung eine Rolle spielen.

Bargeld soll dadurch nicht abgeschafft werden

Die geplante Verpflichtung zu einer digitalen Zahlungsoption ist nicht gleichbedeutend mit einer Abschaffung des Bargelds.

Vielmehr soll die Wahlmöglichkeit der Verbraucher erweitert werden: Wer beispielsweise kein Bargeld dabeihat, soll einen Einkauf oder Restaurantbesuch künftig grundsätzlich trotzdem digital bezahlen können.

Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen „digitale Zahlung muss zusätzlich möglich sein“ und „Bargeld darf nicht mehr angenommen werden“. Das sind zwei völlig unterschiedliche Fragen.

Noch gilt die bisherige Rechtslage

Für Verbraucher besonders wichtig: Bei den Plänen des Bundesfinanzministeriums handelt es sich noch nicht um eine bereits geltende allgemeine Pflicht.

Aktuell können Händler und Gastronomen weiterhin grundsätzlich festlegen, welche Zahlungsarten sie anbieten. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf, überall mit Karte oder Smartphone bezahlen zu können, gibt es derzeit nicht.

Erst wenn die geplante Regelung tatsächlich beschlossen wurde und in Kraft tritt, würde sich daran etwas ändern.

Bis dahin gilt beim Restaurantbesuch oder Einkauf weiterhin: Kartenzahlung ist vielerorts selbstverständlich geworden – einen Rechtsanspruch darauf haben Kunden aber noch nicht.

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