Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der THR XXX Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH steht eine wichtige Entscheidung bevor. Das Amtsgericht Charlottenburg hat für den 1. Oktober 2026 einen Erörterungs- und Abstimmungstermin über den von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan angesetzt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Hauptstraße 66 in 12159 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 277829 eingetragen. Geschäftsführer ist Robert Kalman Kennedy.
Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb von Hotels sowie erlaubnisfreie Unternehmensberatungen, insbesondere für Hotelbetriebe.
Der Gerichtstermin findet am Donnerstag, dem 1. Oktober 2026, um 12 Uhr im Saal 218 des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1 in 14057 Berlin, statt. Der Beschluss wurde am 5. September 2026 gefasst und am 11. September 2026 veröffentlicht. Ein Aktenzeichen ist in dem vorliegenden Veröffentlichungstext nicht angegeben.
Im Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft und der Insolvenzplan mit den Beteiligten erörtert werden. Außerdem wird über die Stimmrechte der Gläubiger und anschließend über die Annahme des Plans abgestimmt.
Der Insolvenzplan kann bis zum Termin noch verändert werden. Die Schuldnerin darf einzelne Regelungen aufgrund der Erörterungen anpassen. Über eine geänderte Fassung kann noch am selben Tag abgestimmt werden.
Der Insolvenzplan und die bereits vorliegende Stellungnahme des Sachwalters können von den Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen, absonderungsberechtigte Gläubiger und die Schuldnerin werden zu dem Termin gesondert geladen.
Ein Insolvenzplan soll eine verbindliche Regelung zur Sanierung, Fortführung oder geordneten Abwicklung des Unternehmens schaffen. Darin kann insbesondere festgelegt werden, welchen Anteil ihrer Forderungen die Gläubiger erhalten und unter welchen Bedingungen das Verfahren beendet werden soll.
Gläubiger, die gegen eine spätere gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans vorgehen wollen, müssen spätestens im Abstimmungstermin ausdrücklich widersprechen und gegen den Plan stimmen. Für die persönliche Teilnahme ist ein Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.