Das Amtsgericht Hamburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des TOHHNZIMMER e. V. mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 11. September 2026 unter dem Aktenzeichen 67h IN 288/26.
Der Verein hat seine Anschrift in der Dernauer Straße 20 in 22047 Hamburg und ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer VR 25389 im Vereinsregister eingetragen. Dem Vorstand gehören Tim Mehran Machenroth, Natalie Efigenia Eleonor Strauß und Schah-Zaman Maiwandi an.
TOHHNZIMMER trat öffentlich als Hamburger Musik- und Veranstaltungskollektiv in Erscheinung. Der Verein organisierte Veranstaltungen im Bereich der elektronischen Musik und bot insbesondere Künstlerinnen und Künstlern aus der House- und Technoszene eine Plattform. Dabei standen nach der eigenen Außendarstellung Gemeinschaft, kultureller Austausch und gemeinsame Erlebnisse über die eigentlichen Tanzveranstaltungen hinaus im Mittelpunkt.
Die Abweisung mangels Masse nach § 26 Absatz 1 Insolvenzordnung bedeutet, dass das vorhandene Vereinsvermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb wird das Verfahren nicht eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt.
Gläubiger können ihre Forderungen somit nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Sie müssen prüfen, ob Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens weiterverfolgt werden können und ob noch pfändbares Vereinsvermögen vorhanden ist.
Mit der Rechtskraft der Abweisung mangels Masse wird der TOHHNZIMMER e. V. kraft Gesetzes aufgelöst. Anschließend muss die Abwicklung des Vereins erfolgen. Eine Löschung aus dem Vereinsregister kommt in Betracht, sobald keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind und kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg eingelegt werden.