Geschäfte, Restaurants und Dienstleister in Deutschland sollen künftig verpflichtet werden, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will entsprechende Vorgaben vorantreiben. Die Unternehmen sollen dabei grundsätzlich selbst entscheiden können, welches digitale Zahlungsverfahren sie ihren Kunden anbieten.
Die geplante Regelung würde vor allem jene Betriebe betreffen, die bislang ausschließlich Bargeld akzeptieren. Dabei geht es nicht zwangsläufig um eine klassische Kartenzahlung. Entscheidend soll sein, dass Kunden zumindest eine Möglichkeit erhalten, ihre Rechnung digital zu begleichen.
Nach den derzeitigen Plänen sollen die neuen Vorgaben bereits im kommenden Jahr umgesetzt werden. Wie die Regelung im Detail ausgestaltet wird, ist allerdings von Bedeutung. So stellt sich für Unternehmen unter anderem die Frage, welche digitalen Zahlungsverfahren die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und ob Ausnahmen für bestimmte Betriebe vorgesehen werden.
Kritik aus den betroffenen Branchen
Verbände aus Handel, Gastronomie und anderen betroffenen Bereichen sehen die Pläne kritisch. Sie halten eine gesetzliche Verpflichtung für unnötig und warnen insbesondere vor zusätzlichen Kosten und mehr Bürokratie.
Digitale Bezahlsysteme können für Unternehmen mit unterschiedlichen Kosten verbunden sein. Je nach Anbieter fallen beispielsweise Gebühren für einzelne Transaktionen sowie Kosten für Kartenlesegeräte oder andere technische Lösungen an. Für kleinere Betriebe und Unternehmen mit vielen niedrigen Rechnungsbeträgen können diese Aufwendungen stärker ins Gewicht fallen.
Hinzu kommen praktische Fragen: Was geschieht, wenn ein Kartenlesegerät ausfällt oder keine Internetverbindung besteht? Dürfen Unternehmen weiterhin einen Mindestbetrag für bestimmte Zahlungsmethoden festlegen? Und welche Folgen drohen einem Betrieb, wenn er die vorgeschriebene digitale Bezahlmöglichkeit nicht anbietet? Solche Einzelheiten hängen von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.
Bargeld soll weiterhin möglich sein
Für Verbraucher würde die geplante Regelung zunächst vor allem mehr Auswahl beim Bezahlen bedeuten. Wer kein Bargeld mit sich führt, soll nicht mehr allein deshalb vor einem Problem stehen, weil ein Geschäft oder Restaurant ausschließlich Bargeld akzeptiert.
Die geplante Verpflichtung der Unternehmen zu einer digitalen Bezahlmöglichkeit ist dabei von einer Pflicht der Kunden zum bargeldlosen Bezahlen zu unterscheiden. Nach den bisher beschriebenen Plänen soll Bargeld weiterhin möglich sein. Kunden könnten somit grundsätzlich selbst entscheiden, welche der angebotenen Zahlungsarten sie nutzen.
Die Diskussion dürfte dennoch weitergehen. Während Befürworter digitaler Zahlungsmöglichkeiten auf Wahlfreiheit für Kunden und besser nachvollziehbare Geschäftsvorgänge verweisen, sehen Branchenvertreter in einer gesetzlichen Verpflichtung zusätzliche finanzielle und organisatorische Belastungen.
Entscheidend wird deshalb sein, wie die Bundesregierung die Vorgaben konkret ausgestaltet, welche Ausnahmen vorgesehen werden und wie viel Zeit insbesondere kleinere Unternehmen für die Umsetzung erhalten.