Dark Mode Light Mode

Public Eye Film UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Köln hat den Insolvenzantrag der Public Eye Film UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Filmproduktionsgesellschaft wird damit nicht eröffnet.

Der Eigenantrag war am 25. November 2025 beim Gericht eingegangen. Die Abweisung erfolgte durch Beschluss vom 10. September 2026 unter dem Aktenzeichen 70j IN 253/25.

Die Public Eye Film UG mit Geschäftsanschrift Wiesenweg 20 in 15837 Baruth erbrachte Dienstleistungen rund um die Herstellung von Kino-, Werbe- und Fernsehfilmen. Zum Unternehmensgegenstand gehörten insbesondere die Projektentwicklung, Vorproduktion, Durchführung von Dreharbeiten, Postproduktion und Filmverwertung.

Im Insolvenzeröffnungsverfahren wurde die Gesellschaft durch den Verfahrenspfleger Dols, Franzke und Partner aus Berlin sowie den Gesellschafter Detlef Lüking vertreten.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Deshalb wird kein Insolvenzverwalter bestellt und es findet kein gewöhnliches Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger statt.

Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass sie ihre Forderungen nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden können. Ansprüche müssen grundsätzlich außerhalb eines Insolvenzverfahrens verfolgt werden. Ob eine Vollstreckung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt davon ab, ob noch verwertbares Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.

Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Public Eye Film UG grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst. Anschließend kann die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht werden, sofern keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen oder Vermögenswerte mehr bestehen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

„Cash only“ vor dem Aus? Bundesregierung plant Pflicht für digitale Bezahlmöglichkeit

Next Post

Streit um Oktoberfest-Zelte: Wiesn-Wirte müssen wohl nicht europaweit ausgeschrieben werden