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Fahrdienst Plus B & G GmbH aus Berlin unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Fahrdienst Plus B & G GmbH mit Sitz in der Landsberger Allee 394 in 12681 Berlin befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 8. September 2026 um 14.03 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3607 IN 5266/26 geführt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 268027 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Bruno Bauer und Martin Emil Geschichter vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer aus Berlin.

Fahrdienste außerhalb des gewöhnlichen Linienverkehrs

Gegenstand des Unternehmens ist die nach dem Personenbeförderungsgesetz und der sogenannten Freistellungs-Verordnung von bestimmten Genehmigungspflichten ausgenommene Personenbeförderung.

Dabei handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Linien-, Taxi- oder Mietwagenverkehr für beliebige Fahrgäste. Die Freistellungs-Verordnung erfasst vielmehr bestimmte Beförderungen, die aufgrund ihres besonderen Zwecks oder des begrenzten Personenkreises nicht den üblichen Genehmigungsbestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen.

Hierzu können je nach konkreter Ausgestaltung beispielsweise regelmäßige Fahrten für Schüler, Menschen mit Behinderungen, betreuungsbedürftige Personen oder Teilnehmer bestimmter sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen gehören. Welcher dieser Bereiche bei der Fahrdienst Plus B & G GmbH den Schwerpunkt bildete, geht aus dem Unternehmensgegenstand und der Insolvenzbekanntmachung nicht eindeutig hervor.

Das Unternehmen wurde im September 2024 gegründet und der Branche der sonstigen Personenbeförderung im Landverkehr zugeordnet. Noch vor der gerichtlichen Anordnung suchte die Gesellschaft öffentlich nach Mitarbeitern für den Fahrdienst im Berliner Bezirk Marzahn. Damit ist zumindest belegt, dass die Gesellschaft nicht nur formal als Fahrdienst eingetragen war, sondern Personal für eine operative Beförderungstätigkeit gewinnen wollte.

Eine eigene ausführliche Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Auftraggebern, eingesetzten Fahrzeugen, beförderten Personengruppen oder bestehenden Rahmenverträgen ist öffentlich nicht feststellbar. Auch zur Anzahl der Beschäftigten und zum Umfang des Fuhrparks liegen keine belastbaren Informationen vor.

Insolvenzantrag kurz nach der Unternehmensgründung

Zwischen der Eintragung der Gesellschaft im September 2024 und der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung lagen weniger als zwei Jahre. Welche wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum Insolvenzantrag führten, wurde nicht bekannt gegeben.

Bei spezialisierten Fahrdiensten hängen die Einnahmen häufig von längerfristigen Beförderungsverträgen mit Schulen, sozialen Einrichtungen, Pflegediensten, Kommunen oder anderen Auftraggebern ab. Zu den wesentlichen Kosten gehören regelmäßig Fahrzeuge, Kraftstoff, Versicherungen, Wartung und Reparaturen sowie Löhne und Sozialabgaben. Ob einzelne dieser Faktoren im vorliegenden Fall eine Rolle spielten, ist bislang nicht bekannt.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung

Die Fahrdienst Plus B & G GmbH darf seit der gerichtlichen Anordnung nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Rechtsgeschäfte und Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Der Gesellschaft wurde insbesondere untersagt, offene Forderungen selbst einzuziehen. Dr. Philipp Grauer ist berechtigt, Bankguthaben und andere Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto für die mögliche spätere Insolvenzmasse einzurichten.

Auftraggeber, Vertragspartner und andere Schuldner des Unternehmens dürfen nicht mehr unmittelbar an die Fahrdienst Plus B & G GmbH zahlen. Sie wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft sind grundsätzlich untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Fortführung der Fahrdienste noch ungeklärt

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll das Vermögen der Gesellschaft sichern und deren wirtschaftliche Verhältnisse aufklären. Er darf hierzu die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Geschäftsunterlagen prüfen und Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einholen.

Aus dem Beschluss geht nicht hervor, ob die von der Gesellschaft ausgeführten Fahrdienste während des Insolvenzeröffnungsverfahrens fortgeführt werden. Bei regelmäßigen Schüler-, Behinderten- oder Betreuungsfahrten wäre eine mögliche Unterbrechung besonders sensibel, weil die beförderten Personen häufig auf eine verlässliche Beförderung angewiesen sind. Ob solche konkreten Verträge bestanden und wie deren Erfüllung abgesichert wird, wurde bislang nicht öffentlich mitgeteilt.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet noch keine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auch nicht automatisch die Einstellung des Geschäftsbetriebs. Das Amtsgericht Charlottenburg entscheidet erst nach Prüfung der Vermögenslage und der weiteren Voraussetzungen über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.

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