„Sicher für Kinder und Haustiere“, „Bio“ oder sogar „fünf Jahre unkrautfrei“: Im Internet werden Unkrautvernichter teilweise mit beeindruckenden Versprechen angeboten. Doch hinter vermeintlich umweltfreundlichen Produkten können sich Stoffe verbergen, die in Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union gar nicht zugelassen sind. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt deshalb eindringlich vor dubiosen Angeboten wie „X-Weed-King“ und vergleichbaren Produkten.
Das Problem geht dabei weit über möglicherweise wirkungslose Gartenmittel hinaus. Untersuchungen haben nach Angaben der Verbraucherschützer bei einzelnen Produkten Wirkstoffe zutage gefördert, die Risiken für Mensch und Umwelt bergen können.
Verbotener Wirkstoff in vermeintlichem Unkrautvernichter
Besonders alarmierend ist ein Fall, bei dem in einem online angebotenen Unkrautvernichter Glufosinat-Ammonium nachgewiesen worden sein soll.
Der Wirkstoff gilt als fortpflanzungsschädigend und ist nach Angaben der Verbraucherzentrale in der EU nicht als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zugelassen.
Auch bei anderen Produkten stießen Untersuchungen auf problematische Substanzen. Ein Mittel wurde beispielsweise als „Bio-Enzym Wurzel-Zerstörer“ angeboten. Tatsächlich wurde darin laut Verbraucherzentrale das Herbizid S-Metolachlor gefunden.
Bei einem weiteren Produkt wurde Hexazinon festgestellt. Auch diese genannten Wirkstoffe sind nach den vorliegenden Angaben für Pflanzenschutzmittel in der EU nicht zugelassen.
Damit entsteht für Käufer ein erhebliches Problem: Wer sich auf Produktbeschreibung und Werbung verlässt, kann möglicherweise gar nicht erkennen, welche Stoffe tatsächlich im gekauften Mittel enthalten sind.
„Bio“ bedeutet nicht automatisch harmlos
Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer Werbeaussagen, die Sicherheit und Umweltverträglichkeit suggerieren.
Bezeichnungen wie „Bio“ können bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, ein Mittel sei besonders natürlich oder ungefährlich. Aussagen wie „sicher für Kinder und Haustiere“ können dieses Vertrauen zusätzlich verstärken.
Gerade bei Pflanzenschutzmitteln ist jedoch entscheidend, welche Wirkstoffe tatsächlich enthalten sind und ob das Produkt ordnungsgemäß zugelassen ist.
Auch außergewöhnliche Wirkversprechen sollten Verbraucher skeptisch machen. Ein Mittel, das beispielsweise mit nur einer Anwendung über Jahre hinweg Unkrautfreiheit verspricht, sollte nicht allein aufgrund solcher Werbeaussagen gekauft werden.
Sogar bekannte Siegel sollen missbraucht worden sein
Noch raffinierter wird die Masche, wenn Anbieter mit bekannten Institutionen, Prüfsiegeln oder wissenschaftlicher Expertise werben.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale soll ein Anbieter behauptet haben, die auf Agrarwissenschaften spezialisierte Universität Hohenheim sei an der Entwicklung seines Produkts beteiligt gewesen.
Die Universität dementierte dies dem Bericht zufolge. Name und Logo der Hochschule seien ohne Zustimmung verwendet worden.
Auch bekannte Kennzeichnungen wie ein TÜV-Siegel oder das Umweltzeichen „Blauer Engel“ sollen zur Bewerbung fragwürdiger Unkrautvernichter verwendet worden sein.
Das Problem: Nach Angaben der Verbraucherschützer bieten die betreffenden Institutionen eine solche offizielle Zertifizierung für Herbizide überhaupt nicht an.
Ein bekannt aussehendes Logo ist damit keineswegs automatisch ein Beweis dafür, dass ein Produkt tatsächlich geprüft oder zugelassen wurde.
Warum die Zulassung so wichtig ist
Pflanzenschutzmittel unterliegen in Deutschland und der Europäischen Union strengen gesetzlichen Anforderungen. Dahinter stehen nicht nur Fragen der Wirksamkeit, sondern insbesondere der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt.
Problematische Wirkstoffe können beispielsweise in Böden oder Gewässer gelangen. Gleichzeitig können Anwender selbst mit den Substanzen in Kontakt kommen – etwa beim Anmischen, Versprühen oder über behandelte Flächen.
Besonders heikel wird es, wenn Käufer aufgrund irreführender Werbung davon ausgehen, ein Produkt sei gesundheitlich unbedenklich und deshalb weniger vorsichtig damit umgehen.
Verbraucherschützer empfehlen Fachhandel statt dubioser Internetangebote
Wer Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, sollte nach Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg auf seriöse Bezugsquellen achten. Die Verbraucherschützer empfehlen, entsprechende Mittel im stationären Fachhandel zu kaufen.
Noch besser sei es aus ihrer Sicht, möglichst vollständig auf chemische Pflanzenschutzmittel zu verzichten und stattdessen natürliche oder mechanische Methoden zur Unkrautbekämpfung einzusetzen.
Verdächtige Internetangebote können Verbraucher zudem den Verbraucherzentralen melden.
Große Versprechen sollten misstrauisch machen
Der Fall zeigt ein grundsätzliches Problem des Onlinehandels: Eine professionell gestaltete Produktseite, ein wissenschaftlich klingender Produktname oder bekannte Logos sagen zunächst wenig darüber aus, was tatsächlich in einer Flasche steckt.
Verbraucher sollten deshalb besonders aufmerksam werden, wenn ein Unkrautvernichter mit außergewöhnlichen Langzeitwirkungen, angeblicher völliger Unbedenklichkeit oder nicht nachvollziehbaren Prüfsiegeln beworben wird.
Denn ein vermeintliches „Bio“-Produkt kann im schlimmsten Fall genau das Gegenteil dessen enthalten, was seine Werbung suggeriert.