Im Insolvenzeröffnungsverfahren über ein von der Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH getragenes Sondervermögen hat das Amtsgericht Tostedt eine frühere Veröffentlichung berichtigt. Entgegen der Bekanntmachung vom 1. September 2026 wurde nicht Rechtsanwältin Jennie Best, sondern Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 155/26 geführt. Als Geschäftsanschrift wird Grambeker Weg 103 in 23879 Mölln angegeben.
Verfahren betrifft Sondervermögen einer beendeten Objektgesellschaft
Die rechtliche Konstruktion des Verfahrens ist ungewöhnlich: Insolvenzschuldnerin ist nicht unmittelbar die Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit ihrem gesamten Vermögen. Das Verfahren betrifft vielmehr das Sondervermögen der bereits liquidationslos vollbeendeten Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG.
Die Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH war die persönlich haftende Gesellschafterin dieser Kommanditgesellschaft. Sie wird durch Geschäftsführerin Irina Jürgens vertreten und tritt im Insolvenzverfahren als Trägerin des verbliebenen Sondervermögens der beendeten Objektgesellschaft auf.
Die Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG war beim Amtsgericht Flensburg unter HRA 11050 FL eingetragen. Aufgrund ihrer liquidationslosen Beendigung besteht sie rechtlich nicht mehr als aktive Gesellschaft. Soweit jedoch noch Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten vorhanden sind, können diese als Sondervermögen fortbestehen und Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein.
Tätigkeit im Bereich der Immobilienprojektentwicklung
Die Friedrichstraße Projekt- und Beteiligungsgesellschaft mbH ist im Immobiliengeschäft tätig. Gegenstand des Unternehmens sind der Ankauf, die Projektierung und der Verkauf eigener und fremder Immobilien sowie sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten.
Das Geschäftsmodell umfasst damit grundsätzlich den Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden, die Planung und Entwicklung von Immobilienprojekten sowie deren anschließende Veräußerung. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft an eigens für einzelne Bau- oder Immobilienvorhaben gegründeten Projektgesellschaften beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen.
Bei der Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG handelte es sich dem Namen und der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion nach um eine solche Objektgesellschaft. Diese werden regelmäßig gegründet, um ein bestimmtes Grundstück oder Immobilienprojekt rechtlich und wirtschaftlich von anderen Vorhaben zu trennen.
Welches konkrete Objekt an welcher Strandstraße von der Gesellschaft gehalten oder entwickelt wurde, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Auch öffentlich zugängliche Angaben ermöglichen keine zweifelsfreie Zuordnung zu einem bestimmten Bauvorhaben. Eine konkrete Projektadresse sollte deshalb ohne zusätzliche Register-, Grundbuch- oder Vertragsunterlagen nicht behauptet werden.
Berichtigung betrifft ausschließlich den Insolvenzverwalter
In der ursprünglichen Veröffentlichung vom 1. September 2026 war Rechtsanwältin Jennie Best von Reimer Rechtsanwälte als vorläufige Insolvenzverwalterin genannt worden. Nach der Berichtigung des Amtsgerichts Tostedt lautet die richtige Bestellung:
Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm
Moorfuhrtweg 11
22301 Hamburg
Das Gericht begründete die Änderung mit einem Schreibfehler und nahm die Berichtigung von Amts wegen nach § 4 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 319 Zivilprozessordnung vor.
Die Berichtigung bedeutet nicht, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung erst am 9. September 2026 angeordnet wurde. Sie stellt lediglich klar, welche Person das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters ausübt. Die übrigen Anordnungen aus der ursprünglichen Veröffentlichung bleiben davon grundsätzlich unberührt.
Dr. Gideon Böhm muss nun insbesondere prüfen, welche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dem Sondervermögen der beendeten Fünfte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG zuzuordnen sind, ob ein Insolvenzgrund besteht und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Erst anschließend entscheidet das Amtsgericht Tostedt über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens.