Ein erschütternder Todesfall beschäftigt die österreichische Justiz. Eine 40 Jahre alte Frau wurde tot im Ehebett gefunden. Ihr 51-jähriger Ehemann soll zunächst von einem „Sex-Unfall“ gesprochen haben. Nach den bisherigen Ermittlungen steht jedoch der Verdacht im Raum, dass die Frau zuvor betäubt und schwer sexuell misshandelt worden sein könnte.
Neben dem Ehemann befindet sich nach dem vorliegenden Bericht noch ein zweiter Mann aus der Nachbarschaft in Untersuchungshaft.
Ermittler gehen schweren Vorwürfen nach
Nach Darstellung des Berichts rekonstruieren die Ermittler eine Nacht, in der die 40-Jährige massive Verletzungen erlitten haben soll. Diese sollen schließlich zu ihrem Tod geführt haben.
Welche Handlungen den beiden Männern jeweils konkret vorgeworfen werden, geht aus den bislang vorliegenden Informationen jedoch nicht vollständig hervor.
Fest steht lediglich: Einer der beiden Beschuldigten soll geständig sein, der andere schweigt zu den Vorwürfen.
Chatnachrichten sollen eine Rolle spielen
Auch Chatprotokolle sind offenbar Bestandteil der Ermittlungen. Welche Nachrichten darin enthalten sind und welche Bedeutung sie für die Tatvorwürfe haben, wird in dem frei zugänglichen Teil des Berichts allerdings nicht erläutert.
Die Staatsanwaltschaft prüft den gesamten Ablauf und offenbar auch die Frage, wie der Tod der Frau rechtlich zu bewerten ist.
Nach dem Bericht steht dabei sogar eine mögliche Mordanklage im Raum. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist derzeit jedoch noch offen.
Viele Einzelheiten bislang nicht öffentlich
Wesentliche Informationen zu dem Fall befinden sich hinter einer Bezahlschranke. Deshalb lässt sich aus den vorliegenden Angaben derzeit nicht zuverlässig feststellen, welche Beweise gegen die beiden Männer vorliegen, welche Substanzen die Frau möglicherweise erhalten haben soll und welche konkreten Verletzungen letztlich zu ihrem Tod führten.
Auch der im Bericht gezogene Vergleich mit dem französischen Fall um den sogenannten „Teufel von Avignon“ wird im frei zugänglichen Text nicht näher begründet.
Bei den Vorwürfen gegen die beiden Männer handelt es sich bislang um Verdachtsmomente in einem laufenden Strafverfahren. Untersuchungshaft bedeutet keine Verurteilung. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, solange ihre Schuld nicht rechtskräftig festgestellt wurde.
Die weiteren Ermittlungen müssen nun vor allem klären, was in der Nacht tatsächlich geschah, welche Rolle die beiden Männer dabei spielten und ob der Tod der 40-Jährigen vorsätzlich herbeigeführt wurde.