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Myworkfee GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung über Frankfurter Handelsunternehmen angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Myworkfee GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidung erging am 7. September 2026 um 15:58 Uhr.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 877/26 M-77- geführt.

Onlinehandel mit Smartphones, Tablets und Computern

Die Myworkfee GmbH ist nach ihrem Unternehmensgegenstand im Groß- und Einzelhandel tätig. Einen Schwerpunkt bildet der Onlinehandel mit elektronischen Geräten.

Zum Sortiment gehören insbesondere Smartphones, Tablets und PCs sowie Zubehör und Ersatzteile.

Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit den Handel mit Handyzubehör wie Silikon-Handyhüllen, Leder-Buchtaschen, Schutzfolien und Ladekabeln.

Das Warenangebot ist allerdings wesentlich breiter angelegt. Zum Unternehmensgegenstand gehört ebenfalls der Verkauf von Geschenkartikeln, kleineren Elektroartikeln, Schuhen, Handtaschen, Modeschmuck, Textilien, Vasen, Körben, Feuerzeugen, Bürobedarf, Haushaltswaren, Spielwaren und Autozubehör.

Sitz am Frankfurter Hauptbahnhof

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt am Main.

Die Myworkfee GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB 137986 im Handelsregister eingetragen.

Als Geschäftsführerin wird Asia Nawied genannt.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht zugleich einen Zustimmungsvorbehalt verhängt.

Verfügungen der Myworkfee GmbH über ihr Vermögen sind damit nur noch wirksam, wenn die vorläufige Insolvenzverwalterin zustimmt.

Diese Sicherungsmaßnahme dient dazu, das vorhandene Vermögen während des Insolvenzeröffnungsverfahrens zu schützen und nachteilige Veränderungen für die Gläubiger zu verhindern.

Rechtsanwältin Angelika Wimmer-Amend bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Angelika Wimmer-Amend aus Kronberg im Taunus bestellt.

Sie begleitet nun das Insolvenzeröffnungsverfahren und überwacht aufgrund des angeordneten Zustimmungsvorbehalts die vermögensrechtlichen Verfügungen des Unternehmens.

Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet

Die Entscheidung bedeutet noch nicht, dass über die Myworkfee GmbH bereits das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Derzeit befindet sich die Gesellschaft im Insolvenzeröffnungsverfahren. In dieser Phase werden die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung geprüft und gleichzeitig Maßnahmen getroffen, um das noch vorhandene Vermögen zu sichern.

Bis zur weiteren Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main steht die Myworkfee GmbH damit unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Verfügungen des Unternehmens sind seit dem 7. September 2026 nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

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