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Hotels by HR Service Süd GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Hotels by HR Service Süd GmbH mit Sitz in Berlin ist mit ihrem eigenen Insolvenzantrag gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3617 IN 483/26 geführt.

Der Beschluss des Insolvenzgerichts datiert vom 26. August 2026.

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Hauptstraße 66, 12159 Berlin, und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 177063 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Robert Kalman Kennedy.

Dienstleistungen speziell für Hotelbetriebe

Die Hotels by HR Service Süd GmbH ist ihrem Unternehmensgegenstand zufolge auf das Erbringen hotelspezifischer Dienstleistungen für Hotelbetriebe ausgerichtet. Der geografische Schwerpunkt der Tätigkeit liegt insbesondere in Süddeutschland.

Welche einzelnen Leistungen unter den hotelspezifischen Dienstleistungen angeboten beziehungsweise tatsächlich erbracht wurden, wird im Unternehmensgegenstand nicht näher aufgeschlüsselt. Die Formulierung lässt daher keine sichere Aussage darüber zu, ob die Gesellschaft beispielsweise Personal-, Verwaltungs-, Management-, Reinigungs- oder andere operative Leistungen für Hotels übernommen hat.

Fest steht lediglich, dass sich das Geschäftsmodell nicht in erster Linie auf den eigenen Betrieb eines Hotels, sondern auf Dienstleistungen für andere Hotelbetriebe konzentriert.

Eigenantrag des Unternehmens

Bei dem Insolvenzantrag handelt es sich ausdrücklich um einen Eigenantrag. Die Hotels by HR Service Süd GmbH hatte selbst beim Amtsgericht Charlottenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.

Zu einem regulären Insolvenzverfahren kommt es aufgrund dieses Antrags jedoch nicht.

Das Insolvenzgericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Eine solche Entscheidung erfolgt, wenn das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen des Unternehmens nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, und kein ausreichender Kostenvorschuss zur Verfügung steht.

Damit wird über das Vermögen der Hotels by HR Service Süd GmbH aufgrund dieses Antrags kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

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