Wenn Beziehungen enden, beginnt nicht selten auch die Auseinandersetzung über gemeinsame Finanzen. Besonders schwierig wird es, wenn während der Partnerschaft größere Geldbeträge geflossen sind und die Beteiligten damals nicht schriftlich festgehalten haben, ob und wann diese zurückgezahlt werden sollten.
Entscheidend ist dann die Frage: War das Geld tatsächlich geliehen – oder handelte es sich um eine Schenkung?
Ein privater Darlehensvertrag muss grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden. Auch eine mündliche Vereinbarung kann wirksam sein. Im Streitfall entsteht allerdings ein praktisches Problem: Wer das Geld zurückverlangt, muss darlegen und gegebenenfalls beweisen können, dass eine Rückzahlung vereinbart wurde.
WhatsApp-Nachrichten und Überweisungen können wichtig werden
Fehlt ein klassischer Darlehensvertrag auf Papier, können andere Beweismittel entscheidend sein.
Dazu gehören beispielsweise Kontoauszüge und Überweisungen, deren Verwendungszweck Begriffe wie „Darlehen“ oder „geliehen“ enthält. Auch WhatsApp-Nachrichten, E-Mails und vereinbarte Ratenzahlungen können Hinweise darauf liefern, dass beide Seiten von einer späteren Rückzahlung ausgegangen sind.
Besonders aussagekräftig können Nachrichten des ehemaligen Partners sein, in denen dieser selbst eine Rückzahlung ankündigt oder beispielsweise um einen Zahlungsaufschub bittet.
Deshalb sollten alte Chats, E-Mails und Zahlungsbelege bei einem Streit nicht vorschnell gelöscht werden.
Darlehen oder Geschenk?
Nicht jede Zahlung innerhalb einer Beziehung ist automatisch ein Darlehen. Umgekehrt wird eine größere Geldsumme aber auch nicht allein deshalb zur Schenkung, weil die beiden Beteiligten zum Zeitpunkt der Zahlung ein Paar waren.
Entscheidend ist vielmehr, was tatsächlich vereinbart wurde und welchem Zweck das Geld dienen sollte.
Wurde beispielsweise ein finanzieller Engpass überbrückt und war klar, dass der Betrag später zurückgezahlt werden sollte, kann dies für ein Darlehen sprechen. Wurde das Geld dagegen ohne Rückzahlungsabrede dauerhaft zugewendet, kann eine Schenkung vorliegen.
Diese Unterscheidung kann nach einer Trennung über mehrere Tausend oder sogar Zehntausende Euro entscheiden.
Was passiert, wenn der Ex plötzlich von einem Geschenk spricht?
Besonders konfliktträchtig wird die Situation, wenn beide Seiten die damalige Vereinbarung unterschiedlich darstellen.
Der eine sagt: „Ich habe dir das Geld nur geliehen.“
Der andere behauptet: „Du hast es mir geschenkt.“
Dann müssen die Begleitumstände genauer betrachtet werden. Nachrichten, Überweisungszwecke, Zeugen und das damalige Verhalten der Beteiligten können eine wichtige Rolle spielen.
Auch der Zweck der Zahlung ist relevant. Zahlungen für das gemeinsame Zusammenleben können rechtlich anders zu beurteilen sein als ein klar abgegrenzter Geldbetrag, der lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellt werden sollte. Eine Trennung führt deshalb nicht automatisch dazu, dass sämtliche während einer Beziehung geleisteten Zahlungen zurückgefordert werden können.
Keine Rückzahlungsfrist vereinbart – ist das Geld verloren?
Viele private Darlehen zwischen Partnern haben einen weiteren Schwachpunkt: Es wurde zwar über die Rückzahlung gesprochen, aber kein konkretes Datum vereinbart.
Auch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass kein Rückzahlungsanspruch besteht.
Ist bei einem Darlehen keine bestimmte Rückzahlungszeit vereinbart, kann die Fälligkeit grundsätzlich durch eine Kündigung des Darlehens herbeigeführt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach der im vorliegenden Rechtstipp dargestellten Rechtslage regelmäßig drei Monate.
Eine klare und nachweisbare Zahlungsaufforderung kann deshalb von erheblicher Bedeutung sein.
Achtung vor der Verjährung
Wer sein Geld zurückhaben möchte, sollte außerdem nicht unbegrenzt warten.
Für viele Zahlungsansprüche gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Wann diese Frist beginnt, hängt allerdings insbesondere davon ab, wann der Anspruch fällig geworden ist und wann der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
War ein bestimmtes Rückzahlungsdatum vereinbart, kann dies für die Berechnung der Verjährung entscheidend sein.
Gab es dagegen keinen festen Termin und muss das Darlehen zunächst gekündigt werden, kann sich auch der Beginn der Verjährungsfrist entsprechend anders bestimmen.
Droht die Verjährung, können je nach Einzelfall rechtliche Schritte wie ein Mahnbescheid oder eine Klage relevant werden.
Was tun, wenn der ehemalige Partner nicht zahlt?
Bleibt die Rückzahlung aus, sollte zunächst geprüft werden, welche Beweise für die ursprüngliche Vereinbarung vorhanden sind.
Danach kann eine Rückzahlungsaufforderung erfolgen. Falls erforderlich, muss ein unbefristetes Darlehen zuvor wirksam gekündigt werden.
Zahlt der ehemalige Partner weiterhin nicht, kommen abhängig vom konkreten Fall ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zahlungsklage in Betracht. Auch dabei muss die mögliche Verjährung berücksichtigt werden.
Gerade bei größeren Geldbeträgen kann es deshalb sinnvoll sein, frühzeitig sämtliche Unterlagen zusammenzustellen.
Sonderfall: Geld für Haus oder Renovierung
Noch komplizierter können Fälle sein, in denen nicht einfach ein bestimmter Geldbetrag verliehen wurde.
Während einer Partnerschaft fließen teilweise erhebliche Summen in ein gemeinsames Projekt – beispielsweise in ein Haus, eine Wohnung oder eine umfangreiche Renovierung. Gehört die Immobilie nur einem Partner und endet die Beziehung später, stellt sich die Frage, was mit dem investierten Geld geschieht.
Dabei kann neben Darlehen und Schenkung auch eine sogenannte gemeinschaftsbezogene Zuwendung eine Rolle spielen.
Nach der im Rechtstipp dargestellten Rechtsprechung können erhebliche Vermögenszuwendungen, die im Vertrauen auf den Fortbestand einer Partnerschaft vorgenommen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen wegen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Entscheidend können unter anderem die Höhe der Zahlung, die Dauer der Beziehung und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf beide Beteiligten sein.
Eine automatische Rückzahlungspflicht entsteht durch die Trennung jedoch auch in diesen Fällen nicht.
Beweise möglichst früh sichern
Wer seinem Partner größere Geldbeträge leiht, sollte deshalb bereits während einer funktionierenden Beziehung darauf achten, zumindest den Zweck der Zahlung nachvollziehbar festzuhalten.
Ist die Trennung bereits erfolgt, sollte vorhandenes Material gesichert werden. Kontoauszüge, Überweisungsbelege, E-Mails, Messenger-Nachrichten und sonstige Absprachen können später von entscheidender Bedeutung sein.
Der wichtigste Punkt lautet daher: „Kein Vertrag auf Papier“ bedeutet nicht automatisch „kein Anspruch“. Entscheidend ist, ob sich eine Rückzahlungsvereinbarung und deren Inhalt im Streitfall nachweisen lassen.
Wer eine größere Forderung gegen einen ehemaligen Partner geltend machen möchte, sollte außerdem die Verjährung nicht aus den Augen verlieren. Je älter die Zahlung ist und je unklarer die damalige Vereinbarung war, desto wichtiger wird eine genaue Prüfung des Einzelfalls.