Die All in One Solar GmbH mit Sitz in Oberhausen ist von einem vorläufigen Insolvenzverfahren betroffen. Das Amtsgericht Duisburg hat am 18. August 2026 um 10:50 Uhr Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 620 IN 1516/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Alleestraße 4 in 46049 Oberhausen und ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 38481 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Dennis Leischen.
Die All in One Solar GmbH ist im Bereich der Photovoltaik und Elektrotechnik tätig. Gegenstand des Unternehmens sind der Handel, die Montage, Reinigung, Wartung und Sanierung von Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus gehören elektrische Arbeiten am Niederspannungsnetz sowie Gebäudereinigungsarbeiten zum Tätigkeitsbereich. Damit deckt die Gesellschaft verschiedene Leistungen rund um die Installation und Betreuung von Solaranlagen ab.
Das Amtsgericht Duisburg bestellte Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Verfügungen der All in One Solar GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zugleich dürfen Schuldner des Unternehmens, sogenannte Drittschuldner, Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die All in One Solar GmbH leisten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde vom Gericht ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Mit dem Beschluss ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der All in One Solar GmbH noch nicht eröffnet. Zunächst handelt es sich um ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit vorläufiger Insolvenzverwaltung. In dieser Phase wird insbesondere geprüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens gegeben sind.