Die BANKINGCLUB Plattform GmbH mit Sitz in Köln ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Köln hat am 18. August 2026 um 08:52 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70a IN 222/26 geführt.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 122999 im Handelsregister eingetragen und hat ihren Sitz in der Butzweilerhofallee 4 in Köln. Geschäftsführer ist Thorsten Hahn.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Köln Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering aus Köln. Verfügungen der BANKINGCLUB Plattform GmbH über ihr Vermögen sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus dürfen Schuldner des Unternehmens nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die BANKINGCLUB Plattform GmbH ist auf Kommunikations- und Netzwerkangebote für die Finanzbranche ausgerichtet. Nach dem Unternehmensgegenstand stellt sie Networking-Plattformen bereit, die sich insbesondere an Mitarbeiter von Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen, Versicherungen und weiteren Branchendienstleistern richten. Über diese Plattformen sollen berufliche Kontakte geknüpft sowie fachliche Inhalte abgerufen und erstellt werden können. Unternehmen können die Plattformen außerdem für Werbemaßnahmen nutzen.
Zum Angebot gehören darüber hinaus ein Karrierebereich für Stellenangebote und Stellengesuche sowie ein Anbieterverzeichnis. Der Unternehmensgegenstand umfasst ferner die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von EDV-Lösungen, den Betrieb von Internetportalen, die Vermittlung und Nutzung von Werbeverträgen sowie EDV-Schulungen und die Entwicklung von Software und vergleichbaren Produkten.
Ein weiterer wesentlicher Geschäftsbereich sind Veranstaltungen für die Finanzbranche. Dazu zählen Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, Workshops, Seminare, Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen sowie Diskussions- und wissenschaftliche Veranstaltungen. Auch der Betrieb von Schulungs- und Weiterbildungseinrichtungen sowie die Erstellung und der Vertrieb von Publikationen gehören zum Unternehmensgegenstand.
Das Insolvenzgericht fasst den Geschäftszweig entsprechend als das Anbieten von Kommunikationsdienstleistungen im Finanzsektor, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie die Betreuung von Mitgliedern aus dem Finanzsektor zusammen.
Mit der Entscheidung vom 18. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über die BANKINGCLUB Plattform GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Die angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.