Die Stoz GmbH mit Sitz in Rottenburg am Neckar ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Tübingen hat am 18. August 2026 um 10:33 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 21 IN 320/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift in der Industriestraße 6 in 72108 Rottenburg und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 930664 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Maximilian Stoz. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart. Verfügungen der Stoz GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Darüber hinaus darf die Gesellschaft nicht mehr selbst über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Schuldner der Stoz GmbH dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen wurden grundsätzlich untersagt; bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Die Stoz GmbH ist auf die Durchführung von Lackierungen und die Veredelung von Oberflächen spezialisiert. Darüber hinaus darf sich die Gesellschaft nach ihrem Unternehmensgegenstand an anderen Unternehmen beteiligen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt damit im Bereich der industriellen beziehungsweise gewerblichen Oberflächenbearbeitung und Lackierung.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll nun unter anderem prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem wurde er als Sachverständiger damit beauftragt festzustellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Mit der Entscheidung vom 18. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über die Stoz GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst der Sicherung und Erhaltung des Unternehmensvermögens bis zur Entscheidung des Amtsgerichts über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.