Betrügerische Inkassoschreiben bleiben ein ernstes Problem. Die Verbraucherzentralen warnen aktuell ausdrücklich vor zahlreichen vermeintlichen Inkassounternehmen und veröffentlichen dazu eine sogenannte Schwarzliste mit Namen und Bankverbindungen. Darauf findet sich inzwischen auch eine „Inkasso MNC GmbH“ mit einer Münchner Anschrift. Verbraucher, die entsprechende Zahlungsaufforderungen erhalten, sollten kein Geld überweisen.
Die Masche ist für Betroffene oftmals schwer auf den ersten Blick zu erkennen. Ein Schreiben sieht offiziell aus, nennt eine angeblich offene Forderung und verlangt eine schnelle Zahlung. Mit kurzen Fristen und möglichen weiteren Konsequenzen soll zusätzlicher Druck aufgebaut werden. Gerade diese professionelle Aufmachung kann den Eindruck erwecken, dass tatsächlich ein Inkassoverfahren läuft.
Die Verbraucherzentralen warnen jedoch ausdrücklich vor solchen betrügerischen Forderungsschreiben. Auf der aktuell veröffentlichten Schwarzliste findet sich auch folgender Eintrag:
Inkasso MNC GmbH
Landsberger Str. 3
80339 München
Empfänger: Inkasso MNC GmbH
IBAN: DE30 0209 0012 0556 0568
Die Verbraucherzentrale führt genau diese Angaben auf ihrer Schwarzliste und fordert dazu auf, an die dort aufgeführten Empfänger kein Geld zu überweisen und keine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Auch eine deutsche IBAN ist kein Beweis für Seriosität
Bemerkenswert ist in diesem Fall, dass die angegebene Bankverbindung mit „DE“ beginnt. Eine häufig genannte Warnregel lautet zwar, bei Inkassoforderungen auf ausländische Bankkonten besonders vorsichtig zu sein. Doch darauf dürfen sich Verbraucher nicht verlassen.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass inzwischen auch Fake-Inkassoschreiben im Umlauf sind, bei denen Zahlungen auf deutsche Konten verlangt werden. Eine deutsche IBAN, eine deutsche Geschäftsadresse und ein professionell klingender Unternehmensname sind daher für sich genommen kein Beweis dafür, dass ein Inkassoschreiben seriös ist.
Betrüger setzen auf Angst und Zeitdruck
Das Geschäftsmodell hinter solchen Schreiben ist vergleichsweise einfach: Die Empfänger sollen dazu gebracht werden, eine Forderung zu begleichen, bevor sie deren Berechtigung überprüfen.
Besonders problematisch ist, dass Inkassoschreiben bei vielen Menschen automatisch die Sorge vor weiteren Kosten oder rechtlichen Konsequenzen auslösen. Tauchen Begriffe wie Mahnung, Vollstreckung, Gericht oder Bonität auf, zahlen manche Betroffene möglicherweise allein aus Angst.
Genau darauf können betrügerische Forderungen abzielen.
Deshalb gilt: Eine Zahlungsaufforderung wird nicht allein dadurch berechtigt, dass sie auf einem professionell gestalteten Briefbogen steht oder eine IBAN enthält.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer ein Schreiben der genannten „Inkasso MNC GmbH“ mit der aufgeführten Bankverbindung erhalten hat, sollte nach der Warnung der Verbraucherzentralen nicht überweisen und keinen Kontakt über die im Schreiben genannten Kontaktdaten aufnehmen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei unseriösen Schreiben außerdem, keine Einzugsermächtigung zu erteilen. Besteht der Verdacht auf Betrug, kommt eine Strafanzeige in Betracht.
Grundsätzlich sollten Verbraucher bei jeder unbekannten Inkassoforderung zunächst prüfen, ob ihnen der angebliche ursprüngliche Vertrag oder Gläubiger überhaupt bekannt ist. Ein seriöses Inkassoverfahren muss sich auf eine konkrete Forderung zurückführen lassen.
Auch Angaben zum Inkassounternehmen sollten unabhängig überprüft werden – und nicht ausschließlich über Telefonnummern, Internetadressen oder E-Mail-Adressen, die in dem verdächtigen Schreiben selbst genannt werden.
„Inkasso MNC GmbH“ ist kein Einzelfall
Die aktuelle Schwarzliste zeigt, dass es sich nicht um ein isoliertes Phänomen handelt. Die Verbraucherzentralen dokumentieren zahlreiche unterschiedliche Namen, Anschriften, Zahlungsempfänger und Kontoverbindungen, die im Zusammenhang mit betrügerischen Inkassoschreiben aufgefallen sind.
Darunter befinden sich auch die bereits genannten Bezeichnungen „Münchener Inkasso“ und „Olaz Inkasso Management“. Für „Münchener Inkasso“ wird beispielsweise eine Münchner Anschrift samt deutscher Bankverbindung aufgeführt; bei „Olaz Inkasso Management“ wird eine spanische IBAN genannt.
Die unterschiedlichen Varianten zeigen, warum sich Verbraucher nicht auf einzelne äußerliche Warnsignale verlassen sollten.
Entscheidend ist die Forderung – nicht der Briefkopf
Wer überraschend Post von einem Inkassounternehmen bekommt, sollte deshalb zunächst eine einfache Frage beantworten: Welche konkrete, tatsächlich bestehende Forderung soll hier überhaupt eingezogen werden?
Ist der angebliche Vertrag unbekannt, stimmt der Gläubiger nicht oder lässt sich die Forderung nicht nachvollziehen, ist besondere Vorsicht angebracht. Zeitdruck sollte niemals der Grund sein, ungeprüft Geld zu überweisen.
Im konkreten Fall ist die Warnung eindeutig: Die Verbraucherzentralen führen die „Inkasso MNC GmbH“, Landsberger Str. 3 in 80339 München, mit der IBAN DE30 0209 0012 0556 0568 ausdrücklich auf ihrer Schwarzliste für betrügerische Inkassoschreiben.