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MJ Immo Bau GmbH: Zwei Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die MJ Immo Bau GmbH ist von zwei Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Braunschweig betroffen. Das Gericht hat am 10. August 2026 beide Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Verfahren wurden unter den Aktenzeichen 275 IN 63/26 und 275 IN 224/26 geführt.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 190266 B im Handelsregister eingetragen und wird durch Geschäftsführer Hanns-Georg Mollath vertreten. In den gerichtlichen Bekanntmachungen werden für die Gesellschaft unterschiedliche Anschriften genannt: Im Verfahren 275 IN 63/26 ist die Seestraße 44, 13353 Berlin, angegeben, während im Verfahren 275 IN 224/26 die Anschrift Peterskamp 65, 38108 Braunschweig, genannt wird.

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Darüber hinaus ist die MJ Immo Bau GmbH im Handel mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie mit Baumaterialien und Baustoffen tätig. Damit ist die Gesellschaft insbesondere der Immobilien- und Projektentwicklungsbranche zuzuordnen.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 275 IN 63/26 hatte das Amtsgericht Braunschweig bereits im April 2026 Verfügungsbeschränkungen angeordnet. Nach der nun veröffentlichten Entscheidung wurde der Insolvenzantrag am 10. August 2026 gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Infolge dieser Entscheidung wurden auch die zuvor bestehenden Verfügungsbeschränkungen aufgehoben.

Bei den veröffentlichten Angaben zum Datum dieser Sicherungsmaßnahmen besteht allerdings eine Unstimmigkeit: In einer Bekanntmachung des Gerichts ist von Verfügungsbeschränkungen vom 20. April 2026 die Rede, während eine weitere Bekanntmachung zum selben Aktenzeichen die Verfügungsbeschränkungen auf den 10. April 2026 datiert. Beide Bekanntmachungen bestätigen jedoch übereinstimmend, dass die Maßnahmen am 10. August 2026 nach der Abweisung des Insolvenzantrags aufgehoben wurden.

Daneben bestand gegen die MJ Immo Bau GmbH ein weiteres Verfahren unter dem Aktenzeichen 275 IN 224/26. Auch diesen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wies das Amtsgericht Braunschweig am 10. August 2026 mangels Masse ab. Die Bekanntmachung nennt sowohl eine Antragstellerin als auch die MJ Immo Bau GmbH als Antragsgegnerin, sodass es sich hierbei im Unterschied zum Verfahren 275 IN 63/26 offenbar um einen Fremdantrag gehandelt hat.

Damit wurde in beiden Verfahren kein Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Immo Bau GmbH eröffnet. Die Abweisung nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das vorhandene Vermögen nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die im ersten Verfahren angeordneten Sicherungsmaßnahmen waren deshalb nicht länger erforderlich und wurden aufgehoben.

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