Der schwere Waldbrand in Hürtgenwald im Kreis Düren hat zahlreiche Menschen vorübergehend aus ihren Häusern gezwungen. Rund 1.800 Bewohner des Ortsteils Gey mussten nach Angaben des vorliegenden Berichts evakuiert werden. Nachdem sich der Wind gedreht hatte, rückten die Flammen immer näher an die Wohnbebauung heran. Zeitweise soll das Feuer nur noch wenige Meter von den ersten Häusern entfernt gewesen sein. Die Ursache des Brandes war zum Zeitpunkt des Berichts noch ungeklärt.
Neben der unmittelbaren Gefahr rückt damit eine weitere Frage in den Mittelpunkt: Wer bezahlt, wenn Häuser, Grundstücke, Fahrzeuge oder Hausrat durch den Waldbrand und die Löscharbeiten beschädigt werden?
Gebäude- und Hausratversicherung sind meist erste Ansprechpartner
Wird ein Wohnhaus unmittelbar durch Feuer beschädigt oder zerstört, ist in der Regel zunächst die Wohngebäudeversicherung entscheidend. Je nach Versicherungsvertrag können neben den eigentlichen Brandschäden auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß, Löschwasser oder beschädigte Gebäudeteile versichert sein. Für Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände kommt dagegen insbesondere die Hausratversicherung in Betracht.
Wichtig sind auch Schäden, die nicht unmittelbar durch die Flammen entstehen. Löschwasser kann beispielsweise Böden und Wände beschädigen, schwere Einsatzfahrzeuge können Grundstücke in Mitleidenschaft ziehen und Rauch kann selbst in nicht vom Feuer erfassten Gebäuden erhebliche Schäden verursachen. Der Bericht empfiehlt deshalb, solche Schäden möglichst umfassend mit Fotos, Videos, Zeugenaussagen und gegebenenfalls Unterlagen der Feuerwehr zu dokumentieren.
Was passiert, wenn ein Verursacher ermittelt wird?
Sollte sich herausstellen, dass eine Person den Brand vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, können zusätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Verantwortlichen in Betracht kommen. Der Beitrag verweist dabei insbesondere auf § 823 Abs. 1 BGB. Auch strafrechtliche Ermittlungen wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftung können eine Rolle spielen.
In der Praxis müssen Geschädigte jedoch nicht unbedingt darauf warten, dass die Brandursache vollständig geklärt und ein möglicher Verantwortlicher ermittelt ist. Häufig regulieren zunächst die eigenen Versicherungen einen versicherten Schaden und prüfen anschließend selbst mögliche Regressansprüche.
Auch Schäden durch Feuerwehrmaßnahmen können relevant sein
Bei einem Großbrand können notwendige Maßnahmen der Feuerwehr zusätzliche Schäden verursachen. Dazu gehören beispielsweise Löschwasser, das Befahren privater Grundstücke oder andere Eingriffe zur Eindämmung des Feuers. Der vorliegende Bericht weist außerdem darauf hin, dass in Hürtgenwald Gegenfeuer als Mittel der Brandbekämpfung vorgesehen waren.
Eine Haftung der Gemeinde oder anderer öffentlicher Stellen kommt dagegen nicht automatisch bei jedem durch einen Feuerwehreinsatz entstandenen Schaden infrage. Für Amtshaftungsansprüche wäre insbesondere zu prüfen, ob Einsatzkräfte schuldhaft gegen Amtspflichten verstoßen haben. Bei einem außergewöhnlichen Großeinsatz besteht zugleich ein erheblicher Entscheidungsspielraum der Einsatzkräfte.
Wenn das Feuer vom Nachbargrundstück ausgegangen ist
Besonders kompliziert kann die Situation werden, wenn ein Feuer von einem privaten Grundstück auf ein Nachbargrundstück übergreift. Dann können neben klassischen Schadensersatzansprüchen auch nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche eine Rolle spielen. Entscheidend ist unter anderem, wie das Feuer entstanden ist und ob dem Eigentümer oder anderen Beteiligten ein bestimmtes Verhalten zugerechnet werden kann.
Auch ein Waldbesitzer haftet nicht allein deshalb, weil das Feuer auf seinem Grundstück entstanden ist. Nach dem Bericht müsste vielmehr geprüft werden, ob konkrete Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden und ob diese Pflichtverletzung für die Entstehung oder Ausbreitung des Brandes ursächlich war.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Für möglicherweise Geschädigte ist vor allem eine schnelle und sorgfältige Dokumentation wichtig. Schäden sollten fotografiert und gefilmt, Zeitpunkt und Ablauf möglichst genau festgehalten und Unterlagen von Polizei, Feuerwehr und Behörden aufbewahrt werden. Anschließend sollte der Schaden zeitnah der zuständigen Gebäude-, Hausrat- oder gegebenenfalls Kaskoversicherung gemeldet werden.
Entscheidend ist dabei: Ob letztlich eine Versicherung, ein möglicher Brandverursacher, ein Grundstückseigentümer oder in besonderen Fällen die öffentliche Hand für einen Schaden aufkommen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von Brandursache, Versicherungsvertrag, konkretem Schaden und Beweislage ab. Gerade nach einem Großbrand kann deshalb eine frühzeitige Sicherung sämtlicher Nachweise entscheidend dafür sein, spätere Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.