Verbraucher sollten derzeit bei Inkassoforderungen besonders aufmerksam sein, die unter der Bezeichnung „IKS Inkasso Solution“ verschickt werden. In den Schreiben wird nach den vorliegenden Angaben unter anderem auf eine angebliche Geschäftsführung durch Frank Brunner sowie die Anschrift Grafenberger Allee 348, 40235 Düsseldorf verwiesen.
Besonders auffällig ist die angegebene Bankverbindung. Empfänger der geforderten Zahlung soll demnach „IKS INKAS S.L“ sein. Als Konto wird die IBAN
DK11 8900 0046 6975 87
genannt.
Das Länderkennzeichen „DK“ weist auf eine dänische Bankverbindung hin. Verbraucher sollten allein aufgrund dieser Auffälligkeit zwar noch keine abschließenden Schlüsse ziehen, die Forderung aber keinesfalls ungeprüft bezahlen.
Inkassoforderung zunächst genau prüfen
Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte zunächst klären, ob die darin behauptete ursprüngliche Forderung überhaupt bekannt ist. Seriöse Inkassoschreiben müssen nachvollziehbar erkennen lassen, wer der ursprüngliche Gläubiger ist, worauf die Forderung beruht und wie sich der verlangte Gesamtbetrag zusammensetzt.
Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Verbraucher sich an keinen entsprechenden Vertrag oder Kauf erinnern können, der Gläubiger unbekannt ist oder eine schnelle Zahlung unter erheblichem Zeitdruck verlangt wird.
Auch die Identität des Inkassounternehmens sollte unabhängig überprüft werden. Dabei sollte man nicht ausschließlich Telefonnummern, Internetadressen oder Kontaktdaten verwenden, die im verdächtigen Schreiben selbst genannt werden.
Nicht unter Druck überweisen
Drohungen mit Gerichtsvollzieher, Schufa-Eintrag, Kontopfändung oder hohen zusätzlichen Kosten können Verbraucher verunsichern. Trotzdem sollte eine unbekannte Forderung nicht allein aus Angst bezahlt werden.
Wer Zweifel an der Echtheit eines Inkassoschreibens hat, sollte zunächst keine Überweisung auf die genannte Bankverbindung vornehmen und auch keine persönlichen oder finanziellen Daten telefonisch oder per E-Mail bestätigen.
Bereits überwiesen? Schnell reagieren
Wer bereits Geld auf das angegebene Konto überwiesen hat, sollte möglichst zeitnah seine Bank kontaktieren und prüfen, ob noch Möglichkeiten zur Rückholung oder zum Stopp der Zahlung bestehen. Ob das gelingt, hängt insbesondere vom Zeitpunkt und vom verwendeten Zahlungsweg ab.
Zudem sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden: das Inkassoschreiben, Umschläge, E-Mails, Telefonnummern, Zahlungsaufforderungen und gegebenenfalls Überweisungsbelege.
Besteht der Verdacht eines Betrugsversuchs, kann darüber hinaus eine Meldung bei Polizei beziehungsweise den zuständigen Verbraucherschutzstellen sinnvoll sein.
Fazit
Bei Schreiben unter der Bezeichnung „IKS Inkasso Solution“ mit dem Zahlungsempfänger „IKS INKAS S.L“ und der IBAN DK11 8900 0046 6975 87 sollten Empfänger besonders vorsichtig sein und vor einer Zahlung zunächst die Forderung und die Identität des Absenders unabhängig überprüfen.
Ein seriös wirkendes Schreiben, eine deutsche Anschrift oder ein angeblicher Geschäftsführer sind für sich genommen kein Beweis dafür, dass eine Zahlungsforderung tatsächlich berechtigt ist.