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BaFin warnt vor „Vertex Capital Group“: Angebliche Finanzaufsicht existiert überhaupt nicht

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten über die Internetseite vertex-group(.)info. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass die dafür erforderliche Erlaubnis vorliegt.

Die Warnung wurde am 14. August 2026 veröffentlicht. Besonders auffällig ist dabei der vermeintliche regulatorische Hintergrund, mit dem der Betreiber offenbar Vertrauen schaffen will.

Betreiber gibt London als Unternehmenssitz an

Hinter der Internetseite tritt nach Angaben der BaFin ein Anbieter unter der Bezeichnung „Vertex Capital Group“ auf. Als Unternehmenssitz wird London im Vereinigten Königreich angegeben.

Auf der Website werde zudem auf eine angebliche Beaufsichtigung durch eine Institution mit dem Namen „Financial Conduct & Regulatory Agency (FCRA)“ verwiesen.

Genau an diesem Punkt wird die BaFin-Warnung besonders brisant: Eine solche Aufsichtsbehörde existiert nach Angaben der deutschen Finanzaufsicht nicht.

Die tatsächlich für die Finanzmarktaufsicht im Vereinigten Königreich zuständige Behörde ist die Financial Conduct Authority (FCA). Nach den Erkenntnissen der BaFin wird die betreffende Vertex Capital Group dort jedoch nicht geführt.

Für potenzielle Anleger ist dies ein erhebliches Warnsignal. Hinweise auf angebliche Lizenzen, Registrierungen oder Aufsichtsbehörden sollten niemals ungeprüft übernommen werden.

BaFin kennt bereits weitere Internetseiten

Bei vertex-group(.)info handelt es sich offenbar auch nicht um den ersten Internetauftritt, der den Behörden in diesem Zusammenhang aufgefallen ist.

Nach Erkenntnissen der BaFin trat der Betreiber zuvor über die inzwischen inaktiven Internetseiten vertexgroup(.)company, vertexcapital-group(.)com und vertexcapital-group(.)pro in Erscheinung.

Damit ergibt sich ein Muster wechselnder Domains. Gerade bei Online-Finanzangeboten sollten Verbraucher aufmerksam werden, wenn Anbieter ihre Internetadressen wiederholt wechseln oder frühere Seiten plötzlich nicht mehr erreichbar sind.

Auffällige Ähnlichkeiten mit bereits beanstandeter Website

Eine weitere Auffälligkeit nennt die BaFin ausdrücklich: Die Inhalte von vertex-group(.)info weisen nach Angaben der Behörde sehr große Übereinstimmungen mit crownexcapitalgroup(.)com auf.

Vor dieser Internetseite hatte die Finanzaufsicht bereits am 2. Juni 2026 gewarnt.

Die BaFin-Warnung zu Vertex Capital Group erhält dadurch zusätzliches Gewicht. Verbraucher sollten sich insbesondere nicht von einem professionell gestalteten Internetauftritt, vermeintlichen Unternehmensadressen oder angeblichen regulatorischen Angaben täuschen lassen.

Eine professionell aussehende Website ist keine Zulassung

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland erlaubnispflichtige Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis der BaFin. Auch für regulierte Kryptowerte-Dienstleistungen gelten entsprechende aufsichtsrechtliche Anforderungen.

Ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Gerade bei ausländisch auftretenden Online-Anbietern empfiehlt sich zusätzlich eine Kontrolle bei der jeweils genannten nationalen Aufsichtsbehörde. Entscheidend ist dabei nicht, ob auf einer Website ein Behördenname, eine Registrierungsnummer oder ein vermeintliches Zertifikat abgebildet wird. Entscheidend ist, ob sich die behauptete Zulassung direkt im offiziellen Register der zuständigen Behörde nachvollziehen lässt.

Was Verbraucher beachten sollten

Wer über vertex-group(.)info angesprochen wurde, sollte die BaFin-Warnung ernst nehmen und vor weiteren finanziellen Entscheidungen zunächst sämtliche Angaben überprüfen. Besonders vorsichtig sollten Verbraucher sein, wenn sie zu schnellen Einzahlungen gedrängt werden oder weitere Überweisungen leisten sollen, um angebliche Gewinne auszahlen zu lassen.

Auch die Installation von Fernwartungssoftware oder die Weitergabe von Zugangsdaten, Ausweiskopien, Kreditkartendaten und Online-Banking-Informationen sollte vermieden werden.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Zahlungsbelege, Kontoverbindungen, Wallet-Adressen und Screenshots des Kundenkontos. Je nach Situation kann es sinnvoll sein, unverzüglich die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister zu kontaktieren und rechtlichen Rat einzuholen.

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