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BaFin warnt vor Veyrmont: Angebote auf veyrmont.com und portal.veyrmont.com ohne erforderliche Erlaubnis

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Internetseiten veyrmont.com und portal.veyrmont.com veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Plattformen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten, ohne dass hierfür die erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin vorliegt.

Nach Angaben der Behörde ermöglicht Veyrmont den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten. Dazu zählen unter anderem CFDs (Differenzkontrakte), Devisengeschäfte (Forex), Indizes sowie Kryptowerte.

Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen möchten, grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis oder Zulassung bedürfen. Fehlt diese, sollten Verbraucher besondere Vorsicht walten lassen und die Seriosität des Anbieters sorgfältig prüfen.

Ob ein Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird oder über die erforderliche Erlaubnis verfügt, können Anleger über die offizielle Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht überprüfen.

Die aktuelle Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG) und dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor möglicherweise unerlaubten Finanz- und Kryptodienstleistungen.

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