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Warnung vor betrügerischen Inkassoschreiben: Diese Kontoverbindungen sollten Verbraucher keinesfalls nutzen

geralt (CC0), Pixabay

Verbraucherschützer und Ermittlungsbehörden warnen erneut vor betrügerischen Inkassoschreiben, mit denen Verbraucher zur Zahlung angeblich offener Forderungen bewegt werden sollen. Im aktuellen Fall missbrauchen die Täter den Namen der „Member Inkasso AG“ und nennen mehrere ausländische Bankverbindungen, auf die die vermeintlichen Forderungen überwiesen werden sollen. Betroffene sollten keinesfalls Zahlungen leisten und die Schreiben sorgfältig prüfen.

Die Maschen professioneller Inkassobetrüger werden immer raffinierter. Aktuell kursieren Schreiben, die angeblich von der Member Inkasso AG mit einer Adresse am Leipziger Platz 15 in 10117 Berlin stammen. Die Empfänger werden darin aufgefordert, offene Forderungen kurzfristig zu begleichen und den geforderten Betrag auf ausländische Konten zu überweisen.

Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei den Schreiben um einen Betrugsversuch.

Mehrere ausländische Konten genannt

In den Schreiben werden unter anderem folgende Zahlungsempfänger und Bankverbindungen verwendet:

Empfänger: Expert AG

  • IBAN: GR46 0140 9100 9100 0200 2018 467
  • IBAN: GR65 0160 5680 0000 0008 5214 527

Empfänger: Single Member PC

  • IBAN: GR63 7010 0000 0001 1529 5879 282

Alle bislang bekannten Konten befinden sich im Ausland und sollten nach Angaben der Warnmeldung nicht für Überweisungen genutzt werden.

Täter setzen auf Druck und Verunsicherung

Wie bei vergleichbaren Betrugsfällen arbeiten die Kriminellen häufig mit hohen Zahlungsforderungen, kurzen Fristen und der Androhung weiterer Kosten oder gerichtlicher Schritte. Dadurch sollen Betroffene unter Druck gesetzt werden, ohne die Forderung genauer zu überprüfen.

Oft behaupten die Schreiben, es handele sich um längst fällige Rechnungen, Mahnkosten oder Vertragsforderungen. Tatsächlich können sich viele Empfänger an keinen entsprechenden Vertrag oder Kauf erinnern.

Vorsicht bei unbekannten Forderungen

Verbraucher sollten Inkassoschreiben niemals ungeprüft bezahlen. Wer Zweifel an einer Forderung hat, sollte zunächst klären,

  • ob überhaupt ein Vertrag besteht,
  • ob die Forderung nachvollziehbar ist,
  • ob das Inkassounternehmen tatsächlich existiert und
  • ob die angegebenen Kontoverbindungen plausibel sind.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Zahlungen auf ausländische Konten verlangt werden oder die Empfängerbezeichnung nicht zum angeblichen Inkassounternehmen passt.

Keine Zahlungen leisten

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte keine Überweisung auf die genannten Konten vornehmen, solange die Forderung nicht zweifelsfrei geprüft wurde.

Betroffene sollten außerdem sämtliche Unterlagen aufbewahren und den Betrugsversuch gegebenenfalls der Polizei oder den zuständigen Verbraucherzentralen melden. Wurde bereits Geld überwiesen, empfiehlt es sich, unverzüglich die eigene Bank zu kontaktieren. Je schneller reagiert wird, desto größer ist die Chance, eine Überweisung noch zu stoppen oder zurückzuverfolgen.

Betrugsmaschen werden immer professioneller

Die aktuellen Inkassoschreiben zeigen erneut, dass Kriminelle ihre Methoden ständig weiterentwickeln. Offiziell wirkende Briefe, bekannte Firmennamen und internationale Kontoverbindungen sollen den Eindruck einer rechtmäßigen Zahlungsaufforderung vermitteln.

Verbraucher sollten sich deshalb nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Im Zweifel gilt: Erst prüfen, dann zahlen – und bei Unklarheiten fachkundigen Rat einholen.

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