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VARTA Microbattery GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben – Insolvenzgericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Stuttgart hat im Insolvenzverfahren der VARTA Microbattery GmbH einen grundlegenden Wechsel der Verfahrensführung angeordnet. Mit Beschluss vom 28. Juli 2026 um 11:15 Uhr wurde im Verfahren unter dem Aktenzeichen 6 IN 1383/26 die bisherige vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben und eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am VARTA Platz 1 in 73479 Ellwangen und ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 725931 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Rolf Glessing, Sebastian Rudow, Torsten Schmerer und Fabian Stock. Den Insolvenzantrag hatte die Gesellschaft selbst gestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Tobias Wahl aus Stuttgart. Gleichzeitig ordnete das Insolvenzgericht einen umfassenden Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem gingen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über Bankkonten und Außenstände auf den Insolvenzverwalter über. Er ist berechtigt, Forderungen einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und sämtliche Maßnahmen zu treffen, die der Sicherung der Insolvenzmasse dienen. Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände – vorläufig untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen eingestellt.

Mit der Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung verliert die Geschäftsführung die Möglichkeit, das Unternehmen im Rahmen eines eigenverwalteten Sanierungsverfahrens unter gerichtlicher Aufsicht eigenständig fortzuführen. Künftig überwacht und steuert der vorläufige Insolvenzverwalter die wesentlichen Vermögens- und Finanzangelegenheiten des Unternehmens. Gleichzeitig wurde Tobias Wahl als Sachverständiger beauftragt, das Vorliegen eines Insolvenzgrundes, die Deckung der Verfahrenskosten sowie die wirtschaftlichen Perspektiven einer Fortführung zu prüfen.

Die VARTA Microbattery GmbH gehört zu den zentralen Produktionsgesellschaften des VARTA-Konzerns und ist auf die Entwicklung und Herstellung von Mikrobatterien sowie Lithium-Ionen-Zellen spezialisiert. Das Unternehmen produziert insbesondere Knopfzellen für Hörgeräte, Batterien für Wearables und medizinische Anwendungen sowie wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen für hochwertige elektronische Geräte und industrielle Anwendungen. Die Gesellschaft zählt zu den technologisch bedeutenden Batterieherstellern Europas und beliefert internationale Kunden aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Medizintechnik und Industrie.

Die Batterieindustrie befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Hohe Investitionen in neue Zelltechnologien, intensiver Wettbewerb mit internationalen Herstellern, insbesondere aus Asien, sowie schwankende Rohstoffpreise und hohe Energiekosten stellen selbst etablierte Produzenten vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen. Gleichzeitig erfordert die steigende Nachfrage nach Energiespeichern und leistungsfähigen Batteriezellen umfangreiche Investitionen in Forschung, Entwicklung und Produktionskapazitäten.

Mit dem aktuellen Beschluss verschärft das Amtsgericht Stuttgart die insolvenzrechtliche Kontrolle über die VARTA Microbattery GmbH erheblich. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft umfassend prüfen und bewerten, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Möglichkeiten bestehen, den Geschäftsbetrieb dauerhaft zu sanieren und fortzuführen.

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