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FINMA warnt vor Vault Capital Growth: „Crypto Vault Loan Scheme“ ohne Schweizer Handelsregistereintrag

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat Vault Capital Growth, das sogenannte Crypto Vault Loan Scheme sowie die Internetseite vaultcapitalgrowth.com in ihre Warnliste aufgenommen. Der Eintrag wurde am 14. Juli 2026 veröffentlicht.

Als Kontaktanschrift wird Via Vigizzi 11, 8634 Uetzikon, Schweiz, genannt. Nach den Angaben der Finanzaufsicht besteht jedoch kein Eintrag im Schweizer Handelsregister. Weitere Erläuterungen zu den Hintergründen der Warnung enthält der veröffentlichte Eintrag nicht.

Finanzangebot mit Bezug zu Kryptowährungen

Bereits die Bezeichnung „Crypto Vault Loan Scheme“ deutet auf ein Finanzierungs- oder Anlagekonzept im Zusammenhang mit Kryptowerten und Darlehen hin. Aus dem knappen FINMA-Eintrag geht allerdings nicht hervor, wie das konkrete Geschäftsmodell ausgestaltet ist, welche Leistungen angeboten werden oder welche Personen hinter dem Internetauftritt stehen.

Ebenso lässt sich der Warnmeldung allein nicht entnehmen, ob bereits Anlegergelder eingeworben wurden oder ob Kunden finanzielle Schäden erlitten haben. Entsprechende Feststellungen sollten daher nicht ohne zusätzliche behördliche oder gerichtliche Nachweise getroffen werden.

Was bedeutet die Aufnahme in die FINMA-Warnliste?

Die Aufnahme in die Warnliste ist ein deutliches Signal, einen Anbieter vor einer Geschäftsbeziehung besonders sorgfältig zu überprüfen. Die FINMA veröffentlicht dort Namen von Unternehmen und Internetauftritten, bei denen sich Hinweise auf möglicherweise bewilligungspflichtige Finanzmarktaktivitäten ergeben haben oder deren aufsichtsrechtlicher Status Fragen aufwirft.

Ein Warnlisteneintrag ist jedoch nicht automatisch mit dem Nachweis einer Straftat gleichzusetzen. Er bedeutet auch nicht zwingend, dass die Behörde bereits ein abschließendes Urteil über sämtliche Aktivitäten des Anbieters getroffen hat.

Für potenzielle Kunden bleibt der Hinweis dennoch relevant: Ein Anbieter, der eine Schweizer Anschrift verwendet, ist dadurch nicht automatisch im Handelsregister eingetragen oder von der FINMA beaufsichtigt.

Dieselbe Anschrift wie bei einem weiteren Warnlisteneintrag

Auffällig ist, dass die Anschrift Via Vigizzi 11 in Uetzikon auch bei dem am selben Tag veröffentlichten FINMA-Warnlisteneintrag zu Lex Capital Group Partners beziehungsweise lexcapital-group.com genannt wird.

Aus der Übereinstimmung der Adresse allein lässt sich zwar noch keine rechtliche oder wirtschaftliche Verbindung zwischen den beiden Angeboten ableiten. Sie stellt jedoch einen Umstand dar, den Anleger bei einer weitergehenden Prüfung berücksichtigen sollten.

Besondere Risiken bei Krypto- und Darlehensmodellen

Angebote, die Kryptowährungen mit Darlehen, hohen Renditeaussichten oder vermeintlich automatisierten Handelsstrategien verbinden, können besonders schwer zu beurteilen sein. Häufig bleibt unklar, welche juristische Person Vertragspartner wird, wo Kundengelder verwahrt werden und welches Recht im Streitfall gilt.

Vor einer Einzahlung sollten Interessenten daher insbesondere prüfen:

  • Welche konkrete Gesellschaft steht hinter dem Angebot?
  • Ist diese Gesellschaft in einem offiziellen Register eingetragen?
  • Verfügt der Anbieter über eine erforderliche finanzmarktrechtliche Bewilligung?
  • Wer sind die verantwortlichen Geschäftsführer oder wirtschaftlich Berechtigten?
  • Wo werden eingezahlte Gelder und Kryptowerte tatsächlich verwahrt?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, investiertes Kapital wieder auszuzahlen?

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Zahlungen ausschließlich in Kryptowährungen verlangt werden, hohe oder garantierte Gewinne versprochen werden oder angebliche Berater zu schnellen Überweisungen drängen.

Was Betroffene tun sollten

Wer bereits Geld oder Kryptowährungen an Vault Capital Growth beziehungsweise über vaultcapitalgrowth.com übertragen hat, sollte sämtliche Unterlagen sichern. Dazu gehören E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Vertragsdokumente, Zahlungsbelege sowie die Adressen der verwendeten Krypto-Wallets.

Von weiteren Zahlungen sollte insbesondere dann abgesehen werden, wenn diese angeblich erforderlich sind, um Auszahlungen freizuschalten, Steuern zu begleichen oder zusätzliche Sicherheitsleistungen zu hinterlegen. Solche Nachforderungen können ein Warnzeichen sein.

Betroffene können sich an ihre Bank, die verwendete Kryptobörse, die zuständige Finanzaufsicht oder die Strafverfolgungsbehörden wenden. Wegen der häufig grenzüberschreitenden Struktur solcher Angebote kann zudem eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Fazit

Mit Vault Capital Growth / Crypto Vault Loan Scheme / vaultcapitalgrowth.com führt die FINMA einen weiteren Internetanbieter ohne Schweizer Handelsregistereintrag auf ihrer Warnliste. Die Verwendung einer Schweizer Adresse sollte daher nicht als Beleg für eine ordnungsgemäße Registrierung oder behördliche Beaufsichtigung verstanden werden.

Potenzielle Anleger sollten vor Vertragsabschluss oder Geldtransfer die Identität, den regulatorischen Status und das Geschäftsmodell des Anbieters unabhängig überprüfen. Der FINMA-Eintrag ist kein abschließender Schuldnachweis, aber ein ernst zu nehmender Anlass für erhöhte Vorsicht.

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