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149-Euro-Rechnung von „NovaMenstruhilfe“: Verbraucher sollen für angebliche Online-Mitgliedschaft zahlen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Verbraucher berichten derzeit über überraschende Rechnungen und Mahnungen des Online-Angebots „NovaMenstruhilfe“. Gefordert werden 149 Euro für eine angeblich abgeschlossene zwölfmonatige Mitgliedschaft. Wer die Rechnung nicht bezahlt, erhält nach kurzer Zeit weitere Mahnungen mit zusätzlichen Gebühren. Verbraucherschützer raten Betroffenen, die Forderungen genau zu prüfen und sich nicht vorschnell unter Druck setzen zu lassen.

Rechnung trotz fehlender Erinnerung an einen Vertragsabschluss

Nach Angaben zahlreicher Betroffener erhalten sie plötzlich eine Zahlungsaufforderung über 149 Euro, obwohl sie sich nicht daran erinnern können, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Teilweise folgt bereits wenige Tage später eine Mahnung, durch die sich der geforderte Betrag weiter erhöht.

Dieses Vorgehen sorgt bei vielen Verbrauchern für Verunsicherung. Nicht selten entsteht der Eindruck, dass schnelles Handeln erforderlich sei, um weitere Kosten oder ein Inkassoverfahren zu vermeiden.

Betreiber mit Sitz in Hongkong

Nach den Angaben im Impressum wird das Angebot von der Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong betrieben. Eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland ist dort nicht angegeben. Als Kontaktmöglichkeiten werden lediglich eine Support-E-Mail-Adresse sowie eine kostenpflichtige 0900-Service-Hotline genannt.

Das Portal wirbt mit einer KI-gestützten Unterstützung rund um Menstruation, Zyklus und Intimgesundheit. Gleichzeitig weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass weder eine ärztliche Beratung noch eine medizinische Behandlung angeboten wird.

Schnelle Mahnungen setzen Verbraucher unter Druck

Nach den Schilderungen Betroffener folgt auf eine Willkommens-E-Mail zunächst die Rechnung. Bleibt die Zahlung aus, beginnt bereits nach kurzer Zeit ein gestuftes Mahnverfahren. Dabei werden zusätzliche Mahngebühren berechnet und schließlich die Übergabe an ein Inkassounternehmen angekündigt.

Gerade diese kurzen Zahlungsfristen können Verbraucher verunsichern. Allein eine Rechnung oder Mahnung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Forderung tatsächlich berechtigt ist.

Anbieter muss einen wirksamen Vertrag nachweisen

Bei online abgeschlossenen Verträgen muss grundsätzlich nachweisbar sein, dass überhaupt ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Für Verbraucher muss insbesondere eindeutig erkennbar sein, dass mit dem Anklicken des Bestellbuttons eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Diese sogenannte „Button-Lösung“ ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 312j BGB) geregelt und soll Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen.

In vielen Fällen kommt es daher entscheidend darauf an, ob die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten wurden und der Anbieter den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags nachweisen kann.

Widerrufsrecht kann ebenfalls eine Rolle spielen

Teilweise berufen sich Anbieter darauf, dass Verbraucher einen sofortigen Leistungsbeginn gewünscht und dadurch auf ihr Widerrufsrecht verzichtet hätten. Zudem werden mitunter pauschale Kosten verlangt, wenn der Vertrag widerrufen wird.

Ob solche Forderungen tatsächlich bestehen, hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab. Voraussetzung ist regelmäßig, dass ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen wurde und Verbraucher ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind.

So sollten Betroffene reagieren

Wer eine entsprechende Rechnung erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und die Forderung sorgfältig prüfen. Empfehlenswert ist es, unberechtigten Zahlungsaufforderungen schriftlich zu widersprechen und alle Unterlagen aufzubewahren. Wer unsicher ist, kann sich an eine Verbraucherzentrale oder eine andere unabhängige Beratungsstelle wenden.

Von Anrufen bei kostenpflichtigen Service-Hotlines ist eher abzuraten. Sollten Inkassoschreiben eintreffen, sollten diese ebenfalls sorgfältig geprüft werden. Wird ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt, muss innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden, wenn die Forderung bestritten wird.

Kein Einzelfall

Der aktuelle Fall erinnert an ähnliche Fälle aus der Vergangenheit. Immer wieder berichten Verbraucher über überraschende Rechnungen für angeblich abgeschlossene Online-Mitgliedschaften, an die sie sich nach eigenen Angaben nicht erinnern können. Häufig arbeiten solche Angebote mit kurzen Zahlungsfristen, Mahnungen und Inkassoandrohungen, um Druck auf die Betroffenen auszuüben.

Fazit

Eine überraschende Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag besteht oder die Forderung berechtigt ist. Verbraucher sollten Zahlungsaufforderungen sorgfältig prüfen, sich nicht von kurzen Fristen oder Mahnungen einschüchtern lassen und keine vorschnellen Zahlungen leisten. Im Zweifel kann eine unabhängige Beratung helfen, die Rechtslage zu bewerten und das weitere Vorgehen zu klären.

View Comments (2) View Comments (2)
  1. Meine Antwort auf die 2. Mahnung an: Nova Menstruhilfe Support

    Sehr geehrte Damen / Herren,
    ich kenne Ihr Produkt nicht, es interessiert mich nicht
    und ich habe es nie gekauft.
    Deshalb werde ich auch nicht zahlen.
    Wo ist die Originalrechnung mit meinen Angaben, meiner
    Unterschrift ?????
    Das, was Sie mir da geschickt haben, belegt gar nichts.
    Wie kommen Sie an meine Adresse ?
    Bitte unterlassen Sie diese Schreiben.
    MfG

    1. Ich habe auch diese Mahnungen erhalten und vorher nie eine Bestellbestätigung erhalten. Die Mails landen außerdem alle im Spamordner – bin selbst 58 Jahre alt und kenne diese Website überhaupt nicht. Jetzt wird mit Inkasse gedroht. Was kam nach der Antwort heraus?

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