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Verein Waldbaden Leipzig n.e.V.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für den Verein Waldbaden Leipzig n.e.V. mit Sitz in Leipzig wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 5. Juni 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 405 IN 283/26 mangels Masse abgewiesen.

Der Verein hatte seinen Sitz in der Göbschelwitzer Straße 5 in 04356 Leipzig und wurde durch den Vorstand Holger Demmig vertreten.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Verein war nach seiner Bezeichnung und seinem öffentlichen Auftreten im Bereich Naturerleben, Gesundheitsförderung und Achtsamkeit tätig. Im Mittelpunkt standen Angebote rund um das sogenannte Waldbaden, eine aus Japan stammende Methode des bewussten Aufenthalts in der Natur. Ziel solcher Angebote ist die Förderung von Entspannung, Stressabbau, Gesundheitsprävention und Naturverbundenheit. Zu den typischen Aktivitäten zählen geführte Waldaufenthalte, Achtsamkeits- und Atemübungen, Naturerfahrungen sowie gesundheitsorientierte Freizeit- und Bildungsangebote. In Leipzig und Umgebung hat sich das Thema Waldbaden in den vergangenen Jahren als Bestandteil verschiedener Gesundheits- und Naturbildungsangebote etabliert.

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren zunächst ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass vorhandene Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten und mögliche Forderungen zu decken. Ob der Verein seine Tätigkeit fortführt oder eine Auflösung erfolgt, ergibt sich aus dem Insolvenzbeschluss selbst nicht.

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