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FMA verschärft Regeln für Barauszahlungen bei Selbstständigkeit: Liechtenstein beendet umstrittene Sonderpraxis

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die FMA Liechtenstein hat ihre bisherige Praxis bei Barauszahlungen von Vorsorgegeldern im Zusammenhang mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit deutlich verschärft. Hintergrund ist eine Klarstellung zur Anwendung des liechtensteinischen Pensionsrechts, die künftig stärker an die Schweizer Regelungen angepasst werden soll.

Konkret geht es um Barauszahlungen von Freizügigkeitsleistungen aus der beruflichen Vorsorge. Bislang erlaubte die FMA in bestimmten Ausnahmefällen auch noch länger nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit eine Barauszahlung, wenn diese angeblich notwendig war, um den eigenen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten oder die Existenz zu sichern.

Genau diese Sonderregelung wird nun beendet.

Künftig sollen Barauszahlungen — wie bereits in der Schweiz — grundsätzlich nur noch innerhalb eines Jahres nach Beginn der Selbstständigkeit möglich sein. Danach entfällt diese Möglichkeit weitgehend.

Die FMA begründet die Verschärfung mit:

  • wachsender Rechtsunsicherheit,
  • schwierigen Abgrenzungsfragen,
  • möglichen Umgehungskonstruktionen
  • und dem Ziel einer stärkeren Harmonisierung mit der Schweiz.

Besonders kritisch sieht die Behörde offenbar die Gefahr grenzüberschreitender Umgehungen innerhalb des gemeinsamen Wirtschaftsraums zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Denn unterschiedliche Regelungen bei Vorsorgegeldern können dazu führen, dass Betroffene gezielt den günstigeren Rechtsraum nutzen.

Die bisherige Härtefallpraxis habe laut FMA zunehmend zu Unsicherheiten geführt. Denn häufig musste im Einzelfall geprüft werden:

  • ob tatsächlich eine wirtschaftliche Notlage vorliegt,
  • ob die Selbstständigkeit tragfähig ist,
  • oder ob eine Barauszahlung wirklich zur Existenzsicherung erforderlich erscheint.

Gerade solche Einzelfallentscheidungen gelten in der Finanzaufsicht als problematisch, weil sie Interpretationsspielräume schaffen und zu ungleichen Entscheidungen führen können.

Kritiker sehen in der neuen Praxisverschärfung allerdings auch Nachteile für Selbstständige und kleine Unternehmer. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten greifen viele Gründer auf vorhandene Vorsorgegelder zurück, um:

  • Investitionen zu finanzieren,
  • Liquiditätsengpässe zu überbrücken
  • oder den Geschäftsbetrieb überhaupt aufrechterhalten zu können.

Durch die neue zeitliche Begrenzung könnte dieser finanzielle Spielraum künftig deutlich kleiner werden.

Die Entscheidung zeigt zugleich einen generellen Trend in Europa: Aufsichtsbehörden versuchen zunehmend, Vorsorgesysteme stärker gegen Zweckentfremdung und flexible Kapitalentnahmen abzusichern. Hintergrund sind Sorgen, dass Altersvorsorgegelder immer häufiger für kurzfristige Finanzierungsprobleme genutzt werden könnten.

Besonders im Bereich Selbstständigkeit bewegen sich viele Regelungen seit Jahren im Spannungsfeld zwischen:

  • unternehmerischer Freiheit,
  • sozialer Absicherung,
  • Altersvorsorge
  • und Missbrauchsverhinderung.

Die FMA betont, dass die neue Regelung vor allem der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung dienen soll. Kritiker könnten jedoch argumentieren, dass dadurch gerade kleine Selbstständige und Existenzgründer zusätzlichen finanziellen Druck erhalten.

Die Klarstellung zeigt damit erneut, wie sensibel das Thema Altersvorsorge und Kapitalzugriff inzwischen geworden ist — insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender finanzieller Belastungen vieler Unternehmen und Selbstständiger.

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