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Insolvenzantrag der Lorenz Verwaltungs und Handlungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 5 IN 230/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Lorenz Verwaltungs und Handlungsgesellschaft mbH mit Sitz im Take off Gewerbepark 3 in 78579 Neuhausen hat das Amtsgericht Rottweil als zuständiges Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 793642 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Stephan Hanns Lorenz vertreten. Im Verfahren wurde die Schuldnerin durch die Rechtsanwälte Tritschler Maier Mager vertreten.

Die Gesellschaft hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Aus diesem Grund entschied das Amtsgericht Rottweil mit Beschluss vom 11. März 2026, den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Eine solche Entscheidung wird getroffen, wenn das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren und auch kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde.

Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Rottweil einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Verkündung der Entscheidung, ihre Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Rottweil ist das Insolvenzantragsverfahren der Lorenz Verwaltungs und Handlungsgesellschaft mbH beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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