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Verlockende Investment-Tipps im Chat: BaFin warnt vor CEVNASD und mutmaßlichem Anlagebetrug

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor betrügerischen Anlageangeboten, die derzeit über WhatsApp-Gruppen unter dem Namen CEVNASD verbreitet werden. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht versuchen bislang unbekannte Betreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher über Messenger-Dienste gezielt zu Investitionen in Finanzinstrumente und Kryptowerte zu bewegen – offenbar ohne die dafür notwendige behördliche Erlaubnis.

In den betroffenen WhatsApp-Gruppen treten Personen mit den Namen „Felix König“ und „Verena Schneider“ als angebliche Ansprechpartner auf. Sie animieren die Teilnehmenden dazu, über eine gleichnamige App namens CEVNASD Geld anzulegen. Die BaFin weist jedoch darauf hin, dass es sich hierbei mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein unseriöses Konstrukt handelt. Es besteht der konkrete Verdacht, dass über diese Kanäle unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten werden.

Der Fall ist exemplarisch für eine Betrugsmasche, die sich zunehmend über soziale Netzwerke und Messenger-Dienste verbreitet. In geschlossenen Gruppen wird gezielt Vertrauen aufgebaut, häufig mit persönlichen Ansprachen, vermeintlichen Erfolgsgeschichten und dem Versprechen hoher Renditen. Für Außenstehende wirkt das Umfeld dadurch seriös und exklusiv – ein gefährlicher Trugschluss, vor dem die Finanzaufsicht ausdrücklich warnt.

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dafür eine entsprechende Erlaubnis oder Zulassung der BaFin. Fehlt diese Genehmigung, handeln Anbieter illegal – mit erheblichen Risiken für Anlegerinnen und Anleger. Ob ein Unternehmen oder eine Plattform über eine solche Zulassung verfügt, lässt sich über die öffentliche Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes sowie auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Sie ist Teil einer breiteren Aufklärungskampagne der Finanzaufsicht, die verstärkt vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram warnt.

Weitere Informationen und aktuelle Warnmeldungen zu unerlaubt tätigen Unternehmen finden Interessierte in der BaFin-Rubrik „Finanzbetrug erkennen“. Dort erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher auch, wie typische Betrugsmodelle funktionieren und welche Warnsignale ernst genommen werden sollten. Die zentrale Botschaft der Aufsicht bleibt klar: Vorsicht bei Anlageangeboten aus dem Messenger – insbesondere dann, wenn sie schnelle Gewinne und einfache Wege zu finanziellem Erfolg versprechen.

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