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BaFin warnt vor „Nexberg AG“ – falsche Finanzaufsicht und unerlaubte Geschäfte auf nexberg-ag(.)co

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor der Website nexberg-ag(.)co herausgegeben.
Nach Erkenntnissen der Aufsicht bieten die Betreiber dort Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne erforderliche Erlaubnis an. Eine Aufsicht durch die BaFin besteht nicht – obwohl auf der Website ein anderer Eindruck vermittelt wird.

Besonders auffällig: Die Betreiber behaupten, sie würden von einer angeblichen Behörde namens „Digital Assets Control“ beaufsichtigt.
Laut BaFin handelt es sich dabei nicht um eine offizielle oder europäische Finanzmarktaufsicht, sondern um eine frei erfundene Institution, die Seriosität vortäuschen soll.

„Hier wird bewusst mit dem Vertrauen der Anleger gespielt. Namen wie ‚Digital Assets Control‘ klingen offiziell, sind aber reine Fantasieprodukte“, warnt ein Sprecher der BaFin.

💬 Professionelle Täuschung, keine Lizenz

Die Website nexberg-ag(.)co präsentiert sich als angebliche Finanzgesellschaft, die moderne Investmentlösungen, Kryptohandel und Vermögensverwaltung anbietet.
Doch laut BaFin verfügen die Betreiber über keinerlei Genehmigung, um in Deutschland solche Geschäfte anzubieten.

Typische Warnsignale sind:

  • Falsche oder erfundene Aufsichtsbehörden,

  • Kein Eintrag in der offiziellen BaFin-Unternehmensdatenbank,

  • Unrealistische Renditeversprechen,

  • Kontaktaufnahme über E-Mail oder Messenger-Dienste statt über offizielle Kanäle,

  • und Einzahlungen auf ausländische Konten oder in Kryptowährungen.

⚖️ Rechtlicher Hintergrund

Nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) gilt:
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.
Fehlt diese Erlaubnis, handelt es sich um unerlaubte Geschäfte, die sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Die BaFin rät Anlegerinnen und Anlegern dringend, vor jeder Investition zu prüfen, ob ein Anbieter in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet ist.

🧠 Experteneinschätzung: „Fantasieaufsichten sind das neue Betrugsmittel“

Rechtsanwältin Bontschev, spezialisiert auf Finanzbetrug und Anlegerschutz, sieht in Fällen wie Nexberg einen gefährlichen Trend:

„Die Täter erfinden eigene Aufsichtsbehörden oder nutzen seriös klingende Namen, um Anleger zu täuschen. Das ist ein geschickter psychologischer Trick – wer glaubt, dass eine Aufsicht existiert, prüft oft nicht mehr selbst.“

Sie warnt davor, auf Webseiten ohne überprüfbare Lizenznummern oder reale Kontaktdaten zu vertrauen:

„Echte Finanzaufsichten wie die BaFin oder die FCA sind immer über offizielle Regierungsseiten auffindbar. Wenn eine angebliche Behörde nirgendwo anders existiert, ist das ein klares Alarmsignal.“

🛡️ Fazit

Der Fall Nexberg AG zeigt erneut, wie dreist und professionell Online-Betrüger mittlerweile vorgehen. Mit erfundenen Behörden, falschen Lizenzen und seriös wirkenden Webseiten täuschen sie selbst erfahrene Anleger.

Die wichtigste Regel lautet:
Vertrauen Sie nur Anbietern, die in der BaFin-Datenbank gelistet sind.
Denn wer auf „Digital Assets Control“ hereinfällt, vertraut keiner Aufsicht – sondern einem Betrug mit Fantasie-Siegel.

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