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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Neon Burgmayer GmbH & Co. KG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 253/25

Das Amtsgericht Regensburg hat am 27. Oktober 2025 beschlossen, die im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Neon Burgmayer GmbH & Co. KG angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufzuheben.

Die Schuldnerin mit Sitz St.-Mihiel-Straße 7, 93053 Regensburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter der Nummer HRA 7916 eingetragen. Sie wird vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Neon Burgmayer Verwaltungs-GmbH, welche wiederum von Geschäftsführer Asim Cekic vertreten wird.

Mit dem aktuellen Beschluss hebt das Gericht sämtliche zuvor ergriffenen vorläufigen Maßnahmen auf, die zum Schutz der Gläubiger und zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin nach § 21 Insolvenzordnung angeordnet worden waren.

Die Aufhebung bedeutet, dass keine weiteren Beschränkungen der Verfügungsmacht der Schuldnerin oder der Zwangsvollstreckung mehr bestehen. In der Regel erfolgt ein solcher Schritt, wenn entweder der Insolvenzantrag zurückgenommen, abgewiesen oder das Verfahren nicht eröffnet wird, weil keine Eröffnungsgründe oder ausreichende Masse vorhanden sind.

Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025

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