Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die in Maciel, Paraguay, ansässige Felber Forestal S.A. in Deutschland Vorzugsaktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Hinweise auf eine Ausnahme von der Prospektpflicht liegen nach Angaben der Behörde nicht vor.
Hintergrund: Prospektpflicht in Deutschland
Grundsätzlich gilt: Wertpapiere dürfen in Deutschland nicht öffentlich angeboten werden, ohne dass zuvor ein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde. Dieser Prospekt soll Anlegerinnen und Anlegern einen Überblick über Risiken, Chancen und Hintergründe des Wertpapiers geben.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Aufgabe der BaFin
Im Rahmen eines Prospektbilligungsverfahrens prüft die BaFin, ob ein eingereichter Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, verständlich ist und keine Widersprüche aufweist. Nicht zu den Aufgaben der Behörde gehört es hingegen, die inhaltliche Richtigkeit der Angaben oder die Seriosität des Emittenten zu bewerten.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben liegt bei den Anbietern und Emittenten selbst. Eine pflichtwidrige Nichtveröffentlichung kann erhebliche Folgen haben: Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) drohen Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Gesamtumsatzes. In besonders schweren Fällen können auch bis zum Doppelten des wirtschaftlichen Vorteils Geldstrafen verhängt werden.
Rat an Anleger
Die BaFin mahnt Anleger zur Vorsicht und rät, Investitionsentscheidungen nur auf Grundlage der erforderlichen und überprüfbaren Informationen zu treffen. Ob ein gebilligter Prospekt für ein öffentliches Angebot tatsächlich vorliegt, kann über die Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ der BaFin recherchiert werden.
Fazit
Der Fall Felber Forestal S.A. zeigt erneut, wie wichtig es für Anleger ist, bei Angeboten aus dem Ausland genau hinzusehen. Ein fehlender oder unvollständiger Prospekt bedeutet, dass wesentliche Informationen über das Investment nicht transparent gemacht werden – ein erhebliches Risiko für Investoren.