Mit Beschluss vom 11. Juli 2025 hat das Amtsgericht Bochum unter dem Aktenzeichen 80 IN 500/25 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Aquinos Bedding Germany GmbH eine umfassende Sicherungsmaßnahme verhängt. Das traditionsreiche Unternehmen, das ehemals unter dem Namen RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH firmierte, ist im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Betten und Bettenzubehör für nationale und internationale Abnehmer tätig und erbringt darüber hinaus Speditionsleistungen jeder Art.
Zum Schutz der Gläubigerinteressen und zur Sicherung der noch vorhandenen Vermögenswerte hat das Gericht die erfahrene Rechtsanwältin Frauke Heier aus Bochum zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Von diesem Moment an dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Aquinos Bedding Germany GmbH nur noch mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam vorgenommen werden. Damit soll verhindert werden, dass während des Verfahrens unkontrolliert Vermögenswerte entzogen oder veräußert werden.
Darüber hinaus wurde allen Schuldnern der Gesellschaft untersagt, noch Zahlungen direkt an die Aquinos Bedding Germany GmbH zu leisten. Stattdessen sind Forderungen und Bankguthaben ab sofort ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten, die damit beauftragt ist, diese Mittel treuhänderisch zu sichern. Auch laufende Zwangsvollstreckungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden mit sofortiger Wirkung untersagt oder gestoppt, soweit keine Immobilien betroffen sind.
Mit dieser Anordnung verschafft das Gericht der Geschäftsführung und der Insolvenzverwalterin den notwendigen Handlungsspielraum, um die wirtschaftliche Situation zu prüfen, eine geordnete Abwicklung einzuleiten oder im besten Fall einen Sanierungsweg für das Traditionsunternehmen zu ebnen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob es gelingt, den Betrieb zu stabilisieren und eine nachhaltige Lösung im Sinne der Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner zu finden.