Aktenzeichen: 810 IN 132/25 J-77 – Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 30. Mai 2025
Am 30. Mai 2025 um 14:25 Uhr hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Jobstep GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 136528 eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Denis Selmanovic, wohnhaft in Steinhausen, Schweiz.
Das Unternehmen, das sich im Bereich der Personalvermittlung und Karriereberatung positioniert, hat offenbar mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Insolvenzantrag wurde gestellt, um die weitere Verschlechterung der Vermögensverhältnisse abzuwenden und Gläubigerinteressen zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Reich von der Kanzlei BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, bestellt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin.
Wesentliche Inhalte der gerichtlichen Anordnung:
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Verfügungsbeschränkung:
Sämtliche Verfügungen der Jobstep GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst insbesondere auch das Eintreiben von Außenständen oder Verfügungen über Bankguthaben. Ziel ist der Schutz der Insolvenzmasse und der Gläubigerinteressen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO. -
Funktion des Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Verwalter ist dazu berufen, die wirtschaftliche Lage zu prüfen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um eine mögliche Insolvenz geordnet zu begleiten. Eine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens steht noch aus. -
Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Oliver Reich
BSV Rechtsanwälte
Schwarzburgstraße 10
60318 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 87 00 973 0
Fax: 069 / 87 00 973 10
E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main – Insolvenzgericht
Beschluss vom 30. Mai 2025
Aktenzeichen: 810 IN 132/25 J-77