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Hohe Strafe für WhatsApp-Ausspähung: Entwicklerfirma soll Meta fast 168 Millionen Dollar zahlen

antonbe (CC0), Pixabay

In einem aufsehenerregenden Prozess in den USA ist die israelische Softwarefirma NSO zu einer millionenschweren Strafzahlung verurteilt worden. Hintergrund ist der Vorwurf, dass NSO über eine Sicherheitslücke in WhatsApp seine umstrittene Spionagesoftware Pegasus auf Smartphones eingeschleust und damit gezielt Nutzer ausgespäht haben soll. Ein Geschworenengericht sprach dem Mutterkonzern Meta nun insgesamt knapp 168 Millionen US-Dollar zu.

Konkret handelt es sich um einen Schadenersatz in Höhe von rund 445.000 US-Dollar – ergänzt durch eine empfindliche Strafzahlung von 167,25 Millionen US-Dollar. Die Entscheidung der Jury bestätigt die Klage von Meta aus dem Jahr 2019, nachdem bekannt geworden war, dass NSO seine Überwachungstechnologie über eine Schwachstelle in der WhatsApp-Software heimlich auf zahlreichen Geräten weltweit installiert hatte.

Pegasus: Hochumstrittenes Spionage-Tool

Die Spionagesoftware Pegasus ist in der Vergangenheit mehrfach international in die Kritik geraten. Sie ermöglicht es, unbemerkt auf Kamera, Mikrofon, Standortdaten und private Kommunikation eines Zielgeräts zuzugreifen. Ursprünglich für den Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität entwickelt, wurde die Software laut Recherchen von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten auch gegen Aktivisten, Politiker, Anwälte und Journalisten eingesetzt.

Der Fall WhatsApp gilt als einer der prominentesten Angriffe auf zivile Nutzer durch Pegasus. Laut Meta hatte NSO über 1.400 Geräte gezielt attackiert, darunter auch Smartphones von Menschenrechtsverteidigern und Diplomaten.

Meta: „Wichtiger Sieg für den Schutz der Privatsphäre“

Der Facebook-Mutterkonzern begrüßte das Urteil als bedeutenden Schritt im Kampf gegen digitale Überwachung. Ein Sprecher erklärte, Meta werde weiterhin alles daransetzen, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen und Angriffe durch staatlich unterstützte Hacking-Gruppen zu unterbinden.

NSO bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten und verweist darauf, dass man ausschließlich staatliche Kunden beliefere und keine Kontrolle über deren Einsätze habe. Juristisch ist das Verfahren mit dem Jury-Urteil noch nicht vollständig abgeschlossen – Berufung durch NSO gilt als möglich.

Internationale Debatte über Überwachungssoftware

Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die wachsende Problematik kommerzieller Spionage-Software, die auch von autoritären Regimen zur Überwachung unliebsamer Personen eingesetzt wird. Regierungen, Tech-Konzerne und Menschenrechtsorganisationen fordern seit Jahren strengere internationale Regelungen und mehr Transparenz.

Das Urteil gegen NSO dürfte nun Signalwirkung entfalten – und zeigt, dass der Missbrauch digitaler Sicherheitslücken durch privatwirtschaftliche Akteure nicht ohne rechtliche Folgen bleibt.

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