Aktenzeichen: 1508 IN 934/25
Die Sausalitos Beach GmbH, mit Sitz in der Balanstraße 73, Haus 24, 81541 München, bekannt für ihre Präsenz im Freizeit- und Gastronomiebereich, steht vor einer entscheidenden Wendung: Am 21. März 2025 hat das Amtsgericht München um 09:30 Uhr im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet.
Die Schuldnerin, vertreten durch ihre Geschäftsführer Anton Dürrbeck und Michael Werner, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Der Antrag wird begleitet von der renommierten Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons, Frankfurt am Main.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster bestellt. Seine Kanzlei mit Sitz in der Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, übernimmt ab sofort die zentrale Aufgabe, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überprüfen.
Kontakt zur Kanzlei:
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Telefon: +49 (89) 25548700
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Fax: +49 (89) 25548710
Auswirkungen der Anordnung
Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde festgelegt, dass sämtliche Verfügungen der Sausalitos Beach GmbH über ihr Vermögen – darunter auch die Einziehung von Außenständen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Damit soll verhindert werden, dass weitere Nachteile für Gläubiger oder die Insolvenzmasse eintreten.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient nicht nur der Vermögenssicherung, sondern auch der Prüfung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und soll. In dieser Phase werden unter anderem Forderungen, Vermögenswerte, laufende Verträge sowie Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens analysiert.
Rechtsmittel und Fristen
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – durch die Gesellschaft selbst oder durch Gläubiger. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung – maßgeblich ist das früheste dieser Ereignisse.
Die Beschwerde ist einzureichen bei:
Amtsgericht München – Insolvenzgericht
Pacellistraße 5
80333 München
Sie kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird.
Auch die Einreichung auf elektronischem Weg ist möglich, allerdings nur über sichere Übermittlungswege gemäß § 130a ZPO – eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind unter www.justiz.de abrufbar.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein kritischer Schritt in einem möglicherweise umfangreichen Restrukturierungsprozess erfolgt. Ob die Sausalitos Beach GmbH eine Sanierung anstrebt, Teile des Geschäfts veräußert oder abgewickelt wird, bleibt abzuwarten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun eine fundierte Einschätzung zur wirtschaftlichen Gesamtlage vornehmen – eine Phase der Prüfung, aber auch der möglichen Neuaufstellung beginnt.