Aktenzeichen 36 IN 28/25 -4
Am 21. März 2025 um 10:49 Uhr wurde durch das Amtsgericht Hameln im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3d GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf, ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRB 98116 eingetragen. Geschäftsführer ist Bernd Klein, wohnhaft in der Schillerstraße 6, 31785 Hameln.
Mit dieser gerichtlichen Maßnahme ist die Verfügungsgewalt der Gesellschaft über ihr Vermögen stark eingeschränkt. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt, Kanzleisitz: Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover. Er ist telefonisch unter 0511 6262870, per Fax unter 0511 62628710 sowie per E-Mail unter hannover@eckert.law erreichbar. Weitere Informationen finden sich unter www.eckert.law.
Die Schuldner der BEVO DE Alpha 3d GmbH werden aufgefordert, künftig nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, wie es § 23 Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht. Zahlungen, die ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters erfolgen, können rechtlich unwirksam sein.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hameln eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde einlegen. Ebenso steht dieses Rechtsmittel jedem Gläubiger zu, wenn geltend gemacht wird, dass keine internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens besteht, gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln, unter dem Aktenzeichen govello-1256292281518-000183636 einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Im Fall paralleler Bekanntmachung und Zustellung gilt das frühere Ereignis.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Hameln. Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Wird der Beschluss nur teilweise angefochten, ist der Umfang der Anfechtung genau zu benennen. Eine Begründung der Beschwerde ist erwünscht.
Amtsgericht Hameln, 21. März 2025
Datenschutzhinweis
Informationen zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung sowie zu den zuständigen Ansprechpartnern in Datenschutzfragen finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder direkt beim Amtsgericht Hameln – Der Direktor.